Kartenleser & Kartenzahlung: Kosten vergleichen + richtig sparen!
Von:
Christian Jansen
Letztes Update 27.01.2026
So funktioniert der Kostenvergleich:
Gib‘ unten ein:
- Deinen monatlichen Umsatz.
- Den Anteil der Kartenzahlungen an allen Zahlungen (bei Unsicherheit empfehlen wir den vorgegebenen Wert).
- Den durchschnittlichen Warenkorb/Bon in deinem Geschäft.
Klicke auf „Vergleichen“. Fertig!
Vergleiche die Kosten der Kartenzahlung*
*Der Vergleichsrechner vergleicht alle Verträge unabhängig. Dabei verlinken wir auf ausgewählte Partner, von denen wir ggf. eine Vergütung erhalten.
Vorteile des Kostenvergleichs
- Der Vergleichsrechner bietet dir eine einfache, kostenlose und benutzerfreundliche Lösung, um die geschätzten Kosten für die Akzeptanz von Kartenzahlungen zu vergleichen.
- Der Rechner kann dir dabei helfen, Geld zu sparen.
- In Verhandlungen kennst du die Preise der Wettbewerber und kannst so Kosten reduzieren.
- Die Filter nach Laufzeit und Gerätetyp ermöglichen dir eine gute Abstimmung der Ergebnisse mit deinen Anforderungen.
Annahmen und Hinweise
Die Kosten für die Akzeptanz von Kartenzahlungen hängen vom Kartenmix am Point of Sale ab. Hier geht es darum, welche Umsätze mit welcher Art von Karte getätigt werden. Der Vergleichsrechner nimmt für den Kartenmix folgenden Anteile an:
- girocard: 83,2%
- Maestro, VPay: 1,4%
- Mastercard, Visa: 10%
- American Express: 3%
- JCB / CUP / Diners: 2,4%
- Gesonderte Gebühren für spezielle Debitkarten sowie Handelskarten werden nicht berücksichtigt.
- Sogenannte „Interchange“ und „Scheme Fees“ werden aktuell nicht berücksichtigt (wir arbeiten an einem Schätzer dafür).
- Bei von den Anbietern in Spannen angegebenen Gebühren werden Durchschnittswerte verwendet.
Weitere Annahmen:
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- Kosten für (subventionierte) Kaufgeräte und Einrichtung werden in der Übersicht als „Einmalige Kosten“ ausgewiesen.
- Mietgeräte werden mit der monatlichen Mietgebühr angesetzt.
- Für Paketleistungen wird angenommen, dass Umsätze sich im Rahmen des gewährten Transaktionsvolumens bewegen.
- Bei Verträgen ohne monatliche Kosten wird die Kündigungsfrist auf 0 Monate gesetzt. Dies liegt daran, dass solche Verträge für Kunden keine Kosten verursachen, wenn das Kartenlesegerät nicht genutzt wird.
Bitte beachte, dass die vom Vergleichsrechner angegebenen Preise auf den oben genannten Annahmen basieren und daher von den tatsächlichen Preisen abweichen können. Es ist beispielsweise möglich, dass der Anteil der Zahlungen mit girocard höher oder niedriger ist als in der Berechnung angenommen. In solchen Fällen können sich die angegebenen Kosten von den tatsächlichen Kosten unterscheiden. Wir haben die Angaben in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Anbietern ermittelt und berechnet. Trotz großer Sorgfalt kann es dabei auch zu Fehlern kommen. Wir übernehmen daher weder Gewähr noch Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Vergleichs.
Quellen:
EHI Retail Institute sowie Angaben von PAYONE, Bezahlexperten, SumUp, Zettle by PayPal, ready2order, ZahlungsWerk, Nexi und eigene Berechnungen.
Rechtliche Aspekte: Was Händler wissen müssen
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und TSE
Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme in Deutschland mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese TSE protokolliert alle Transaktionen lückenlos und manipulationssicher. Reine Kartenlesegeräte, die nicht mit einem Kassensystem verbunden sind, fallen in der Regel nicht unter diese Pflicht. Sobald Sie jedoch ein Terminal an Ihr Kassensystem anbinden, muss das Gesamtsystem TSE-konform sein. Achten Sie darauf, dass sowohl Ihre Kassensoftware als auch das Terminal die Anforderungen erfüllen.
Die Belegausgabepflicht – Muss es immer Papier sein?
Ja, seit 2020 gilt in Deutschland eine strikte Belegausgabepflicht. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Kunden bei jeder Transaktion unaufgefordert einen Beleg zur Verfügung stellen. Die gute Nachricht: Das Gesetz schreibt nicht vor, dass dies in Papierform geschehen muss. Ein digitaler Beleg (E-Bon), der per E-Mail, QR-Code oder NFC auf das Smartphone des Kunden übertragen wird, ist eine rechtskonforme, umweltfreundliche und moderne Alternative. Viele Terminals unterstützen diese Funktion bereits.
GoBD: Aufbewahrung digitaler Unterlagen
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) sind für jeden Unternehmer relevant. Alle steuerlich relevanten Daten, also auch die Transaktionsjournale Ihres Kartenlesegeräts, müssen für 10 Jahre digital, unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Die meisten Anbieter stellen Ihnen die entsprechenden Datenexporte in Ihrem Händlerportal zur Verfügung. Sorgen Sie dafür, diese Daten regelmäßig zu sichern und GoBD-konform zu archivieren.
Häufig gestellte Fragen zur Kartenzahlung (FAQ)
Wie setzen sich die Kosten für Kartenzahlung genau zusammen?
- Transaktionsgebühren (ein prozentualer Anteil vom Umsatz, z.B. 1,2%, plus oft ein fixer Betrag pro Zahlung, z.B. 0,08 €),
- monatliche Fixkosten (Grundgebühr für den Service und Miete für das Terminal, z.B. 19,90 €/Monat) und
- einmalige Kosten (Anschaffung des Geräts und Einrichtungsgebühren, z.B. 49 €). Flexible Anbieter verzichten oft auf Fixkosten, haben dafür aber leicht höhere Transaktionsgebühren.
Was ist der Unterschied zwischen „Interchange++“ und „Blended Pricing“?
Welche Vorteile bieten mobile Kartenlesegeräte mit SIM-Karte?
Gibt es ein Limit für kontaktlose Zahlungen ohne PIN?
Wie funktioniert die Trinkgeldfunktion bei Kartenlesegeräten?
Können Kartenzahlungen storniert werden und fallen dafür Kosten an?
Wie sicher ist die Abwicklung von Kartenzahlungen?
Kann ich mit den Geräten auch ausländische Karten (z.B. aus den USA oder Asien) akzeptieren?
- Tipp: Wenn du viele internationale Kunden hast, solltest du bei der Anbieterwahl explizit auf die Akzeptanz dieser Karten und die damit verbundenen Konditionen achten.