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Kartenleser & Kartenzahlung: Kosten vergleichen + richtig sparen!

Von: Porträt von Dr. Christian Jansen Christian Jansen
Letztes Update 21.09.2026

So funktioniert der Kostenvergleich:

Trag unten drei Werte ein:

  • Deinen Kartenumsatz pro Monat, also nur den Teil, der über Karte läuft.
  • Den durchschnittlichen Warenkorb/Bon in deinem Geschäft.
  • Wie viel davon über girocard oder Debit läuft (wenn du die Zahl nicht kennst, lass die Vorgabe stehen).

Der Rechner rechnet sofort mit, du musst nichts bestätigen. Über die Filter grenzt du auf Gerätetyp und Vertragsbindung ein, unter „Feineinstellungen“ stellst du Betrachtungszeitraum und Kundenstruktur.

Kostenrechner

Was kostet Kartenzahlung bei deinem Umsatz?
8.000 €
35 €
70 % girocard

Der Rest läuft als Kreditkarte. Im deutschen Handel sind 60–80 % girocard typisch.

Gerätetyp
Vertragsbindung
Feineinstellungen
Ich rechne über 24 Monate

Legt fest, über wie viele Monate Geräte- und Anschlussgebühren umgelegt werden.

Angenommene Kundenstruktur

Eine Annahme, keine Messung deines tatsächlichen Kartenmix: Sie verteilt nur den Nicht-girocard-Anteil auf Kreditkarte, Firmenkarte und Karten von außerhalb des EWR. Details auf der Methodik-Seite.

    Steht „ab" vor dem Preis, fehlt uns eine Angabe, die ins Gewicht fällt. Am häufigsten ist das die Mindestgebühr je Kartenzahlung oder pro Monat, dazu kommen der Aufschlag für Firmenkarten und der Aufschlag für Karten von außerhalb des EWR. Diese Angaben veröffentlicht längst nicht jeder Anbieter. Wir schätzen sie nicht, sondern fragen bei den Anbietern nach; wie wir damit umgehen, steht unter So rechnen wir.

    Gesamtkosten pro Monat = Grundgebühr + Disagio auf deinen Kartenmix + Transaktionsgebühren + feste Monats- und Jahresgebühren, dazu Gerätepreis und Anschlussgebühr anteilig auf den gewählten Betrachtungszeitraum umgelegt (Vorgabe 24 Monate, einstellbar unter Feineinstellungen). Bleibt dein Umsatz unter dem Mindestumsatz eines Tarifs, rechnen wir die Gebühr dafür anteilig mit. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Konditionen siehe Anbieterseite.

    Der Rechner vergleicht alle hier aufgeführten Tarife unabhängig voneinander. Zu einem Teil der Anbieter unterhalten wir eine Partnerschaft und erhalten gegebenenfalls eine Vergütung, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auf die Reihenfolge wirkt sich das nur dort aus, wo ausdrücklich „Anzeige" steht.

    Vorteile des Kostenvergleichs

    • Der Vergleichsrechner bietet dir eine einfache, kostenlose und benutzerfreundliche Lösung, um die geschätzten Kosten für die Akzeptanz von Kartenzahlungen zu vergleichen.
    • Der Rechner kann dir dabei helfen, Geld zu sparen.
    • In Verhandlungen kennst du die Preise der Wettbewerber und kannst so Kosten reduzieren.
    • Die Filter nach Laufzeit und Gerätetyp ermöglichen dir eine gute Abstimmung der Ergebnisse mit deinen Anforderungen.

    Annahmen und Hinweise

    Der Rechner arbeitet mit drei Angaben von dir und einer Annahme, die er treffen muss.

    Von dir kommen der Kartenumsatz pro Monat, der durchschnittliche Bon und der Anteil, der über girocard oder Debit läuft. Den girocard-Anteil stellst du selbst ein, die Vorgabe liegt bei 70 Prozent.

    Annehmen muss der Rechner, wie sich dein Nicht-girocard-Umsatz aufteilt. Denn nicht jede Kreditkarte kostet gleich viel: Firmenkarten sind von der EU-Deckelung ausgenommen, Karten von außerhalb des EWR ebenfalls. Unter „Feineinstellungen“ wählst du zwischen überwiegend privater Kundschaft, vielen Geschäftskunden und viel Auslandsgeschäft. Das ist eine redaktionelle Setzung und keine Messung deines tatsächlichen Kartenmix.

    Was in den Monatspreis fließt: Grundgebühr, Disagio auf deinen Kartenmix, Transaktionsgebühren, feste Monats- und Jahresgebühren, dazu Gerätepreis und Anschlussgebühr, beide verteilt auf den Betrachtungszeitraum. Der steht auf 24 Monaten und lässt sich zwischen 12 und 60 verstellen. Mietgeräte stehen mit ihrer Monatsmiete in der Grundgebühr. Mindestgebühren je Transaktion und pro Monat rechnen wir mit, ebenso die Gebühr, die fällig wird, wenn dein Umsatz unter dem Mindestumsatz eines Tarifs bleibt.

    Was daneben steht statt darin: Ausstiegskosten und Gebühren je Vorfall wie Chargeback oder Rücklastschrift. Beide hängen an einer Bedingung, deshalb gehören sie nicht in eine Monatssumme, sondern unter die jeweilige Karte.

    Was wir nicht berücksichtigen: Handelskarten und Kundenkarten mit eigenen Konditionen, individuell verhandelte Sätze, zeitlich befristete Aktionspreise und optionale Zusatzleistungen, die nur zahlt, wer sie bucht. Eine Aufschlüsselung nach Interchange-Gebühr und Scheme Fee nimmt der Rechner nicht vor: Bei Pauschalraten stecken beide bereits in dem Satz, den der Anbieter nennt.

    Wo „ab“ vor dem Preis steht, fehlt uns eine Angabe, die ins Gewicht fällt. Am häufigsten ist das die Mindestgebühr je Transaktion oder pro Monat. Dazu kommen die Aufschläge für Firmenkarten und für Karten von außerhalb des EWR, die längst nicht jeder Anbieter veröffentlicht. Wir schätzen sie nicht, sondern sagen, dass der Preis eine Untergrenze ist.

    Die vollständige Methodik mit allen Annahmen, Grenzen und Datenquellen steht unter So rechnen wir.

    Die Preise beruhen auf den genannten Annahmen und können von deinen tatsächlichen Kosten abweichen, etwa wenn dein girocard-Anteil anders liegt oder du einen individuell verhandelten Satz hast. Wir arbeiten sorgfältig, können Fehler aber nicht ausschließen und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

    Quellen:

    Preislisten, AGB und Preis-Leistungs-Verzeichnisse der Anbieter, Auskünfte einzelner Anbieter sowie eigene Berechnungen.

    Rechtliche Aspekte

    Unser neues Schwesterportal ist live: Mit umfassendem Tarifvergleich.

    Zu Kartenleservergleich.de

    Rechtliche Aspekte: Was Händler wissen müssen

    Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und TSE

    Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme in Deutschland mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese TSE protokolliert alle Transaktionen lückenlos und manipulationssicher. Reine Kartenlesegeräte, die nicht mit einem Kassensystem verbunden sind, fallen in der Regel nicht unter diese Pflicht. Sobald Sie jedoch ein Terminal an Ihr Kassensystem anbinden, muss das Gesamtsystem TSE-konform sein. Achten Sie darauf, dass sowohl Ihre Kassensoftware als auch das Terminal die Anforderungen erfüllen.

    Die Belegausgabepflicht – Muss es immer Papier sein?

    Ja, seit 2020 gilt in Deutschland eine strikte Belegausgabepflicht. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Kunden bei jeder Transaktion unaufgefordert einen Beleg zur Verfügung stellen. Die gute Nachricht: Das Gesetz schreibt nicht vor, dass dies in Papierform geschehen muss. Ein digitaler Beleg (E-Bon), der per E-Mail, QR-Code oder NFC auf das Smartphone des Kunden übertragen wird, ist eine rechtskonforme, umweltfreundliche und moderne Alternative. Viele Terminals unterstützen diese Funktion bereits.

    GoBD: Aufbewahrung digitaler Unterlagen

    Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) sind für jeden Unternehmer relevant. Alle steuerlich relevanten Daten, also auch die Transaktionsjournale Ihres Kartenlesegeräts, müssen für 10 Jahre digital, unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Die meisten Anbieter stellen Ihnen die entsprechenden Datenexporte in Ihrem Händlerportal zur Verfügung. Sorgen Sie dafür, diese Daten regelmäßig zu sichern und GoBD-konform zu archivieren.

    Häufig gestellte Fragen zur Kartenzahlung (FAQ)

    Wie setzen sich die Kosten für Kartenzahlung genau zusammen?

    Die Gesamtkosten bestehen aus drei Hauptblöcken:
    • Transaktionsgebühren (ein prozentualer Anteil vom Umsatz, z.B. 1,2%, plus oft ein fixer Betrag pro Zahlung, z.B. 0,08 €),
    • monatliche Fixkosten (Grundgebühr für den Service und Miete für das Terminal, z.B. 19,90 €/Monat) und
    • einmalige Kosten (Anschaffung des Geräts und Einrichtungsgebühren, z.B. 49 €). Flexible Anbieter verzichten oft auf Fixkosten, haben dafür aber leicht höhere Transaktionsgebühren.

    Was ist der Unterschied zwischen „Interchange++“ und „Blended Pricing“?

    Das sind zwei verschiedene Preismodelle.
    Interchange++ ist ein sehr transparentes, aber komplexes Modell, bei dem die drei Hauptgebühren (Interchange, Scheme Fee, Acquirer-Marge) einzeln ausgewiesen werden. Die Kosten pro Transaktion variieren hier stark je nach verwendeter Karte.
    Blended Pricing (oder „Mischpreis“) fasst alle diese Gebühren zu einem einzigen prozentualen Satz zusammen (z.B. 1,39% für alle Karten). Dieses Modell ist einfacher zu verstehen und zu kalkulieren, aber potenziell weniger transparent.

    Welche Vorteile bieten mobile Kartenlesegeräte mit SIM-Karte?

    Mobile Kartenlesegeräte mit integrierter SIM-Karte bieten maximale Flexibilität.
    Sie sind nicht auf ein lokales WLAN-Netzwerk angewiesen und können daher überall eingesetzt werden – ideal für Handwerker, Lieferdienste, Foodtrucks oder den Einsatz auf Messen.
    Die SIM-Karte sorgt für eine stabile Verbindung über das Mobilfunknetz. Die Kosten für den Datentarif sind meist in einer kleinen monatlichen Pauschale (ca. 3-5 €) enthalten oder bereits in der Servicegebühr inkludiert.

    Gibt es ein Limit für kontaktlose Zahlungen ohne PIN?

    Ja, in Deutschland liegt das Standardlimit für kontaktlose Zahlungen ohne Eingabe der PIN bei 50 Euro pro Transaktion. Bei Beträgen darüber muss der Kunde seine PIN eingeben. Aus Sicherheitsgründen kann es zudem vorkommen, dass auch bei kleineren Beträgen sporadisch eine PIN-Eingabe verlangt wird, nachdem mehrere kontaktlose Zahlungen in Folge getätigt wurden (PSD2-Richtlinie).

    Wie funktioniert die Trinkgeldfunktion bei Kartenlesegeräten?

    Bei Geräten mit Trinkgeldfunktion wird dem Kunden nach Eingabe des Rechnungsbetrags die Option angezeigt, Trinkgeld hinzuzufügen. Der Kunde kann dann entweder einen vorgeschlagenen Prozentsatz (z.B. 10%, 15%) auswählen oder einen freien Betrag eingeben. Der Gesamtbetrag (Rechnung + Trinkgeld) wird dann in einer einzigen Transaktion abgebucht. Diese Funktion ist für die Gastronomie und Dienstleistungsberufe unerlässlich und wird von den meisten modernen Terminals unterstützt. Unserer Erfahrung nach gibt es mit dieser Funktion übrigens mehr Trinkgeld als bei Bargeldzahlung.

    Können Kartenzahlungen storniert werden und fallen dafür Kosten an?

    Ja, Kartenzahlungen können in der Regel am selben Tag über das Terminal storniert werden (ein sogenannter „Void“). Dafür fallen normalerweise keine zusätzlichen Kosten an, und die ursprünglichen Transaktionsgebühren werden erstattet. Für Rückerstattungen, die an einem späteren Tag erfolgen („Refund“), kann der Prozess anders sein. Einige Anbieter erheben für Refunds eine geringe Gebühr oder erstatten die ursprünglichen Transaktionskosten nicht. Prüfen Sie die Konditionen Ihres Anbieters für Stornierungen und Rückerstattungen.

    Wie sicher ist die Abwicklung von Kartenzahlungen?

    Die Abwicklung von Kartenzahlungen in Deutschland unterliegt strengen Sicherheitsstandards, allen voran dem PCI DSS (Payment Card Industry Data Security Standard).
    Alle hier verglichenen Anbieter und Terminals sind nach diesen Standards zertifiziert. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, und sensible Karteninformationen werden nicht auf dem Terminal selbst gespeichert. Kontaktlose Zahlungen per NFC gelten ebenfalls als sehr sicher, da die Reichweite nur wenige Zentimeter beträgt und für jede Transaktion ein einzigartiger Code generiert wird.

    Kann ich mit den Geräten auch ausländische Karten (z.B. aus den USA oder Asien) akzeptieren?

    Ja, die meisten modernen Kartenlesegeräte akzeptieren standardmäßig internationale Kreditkarten von Visa und Mastercard. Für die Akzeptanz von American Express, Diners Club, JCB (Japan) oder UnionPay (China) ist oft eine separate Freischaltung durch den Acquirer (Zahlungsabwickler) notwendig. Hierfür können höhere Transaktionsgebühren anfallen.
    • Tipp: Wenn du viele internationale Kunden hast, solltest du bei der Anbieterwahl explizit auf die Akzeptanz dieser Karten und die damit verbundenen Konditionen achten.

    Was bedeutet DCC (Dynamic Currency Conversion) und sollte ich es anbieten?

    DCC ist ein Service, der es Kunden aus Nicht-Euro-Ländern ermöglicht, direkt in ihrer Heimatwährung zu bezahlen. Das Terminal erkennt die ausländische Karte und bietet die Umrechnung an. Der Vorteil für den Händler: Sie erhalten eine prozentuale Rückvergütung vom Anbieter für jede DCC-Transaktion. Der Nachteil für den Kunden: Der angebotene Wechselkurs ist oft schlechter als der seiner eigenen Bank. Das Anbieten von DCC kann also eine zusätzliche Einnahmequelle sein, sollte aber transparent gehandhabt werden.

    Muss ich immer einen Papierbeleg drucken?

    Nein, nicht zwangsläufig. In Deutschland gilt die Belegausgabepflicht, aber diese schreibt nicht die Form des Belegs vor. Viele moderne Terminals und Kassensysteme bieten die Möglichkeit, einen digitalen Beleg (E-Bon) zu erstellen. Dieser kann dem Kunden per E-Mail, SMS oder über einen QR-Code zur Verfügung gestellt werden. Das spart Papier, ist umweltfreundlich und wird von vielen Kunden geschätzt. Prüfen Sie, ob Ihr gewünschtes Gerät diese Funktion unterstützt.

    Glossar: Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

    Acquirer (Kartenakquisiteur)

    Ein Acquirer ist ein Finanzinstitut (eine Bank oder ein lizenzierter Zahlungsdienstleister), das Händlerverträge abschließt und Kartenzahlungen im Namen des Händlers abwickelt. Der Acquirer leitet die Transaktionsdaten an die Kartennetzwerke (Visa, Mastercard etc.) weiter und sorgt für die Gutschrift des Geldes auf dem Konto des Händlers. Beispiele für Acquirer sind PAYONE, Nexi (Concardis) oder Adyen.

    Blended Pricing (Mischpreis)

    Ein Preismodell, bei dem alle variablen Kosten einer Transaktion (Interchange, Scheme Fee, Acquirer-Marge) zu einem einzigen, leicht verständlichen Prozentsatz zusammengefasst werden. Der Händler zahlt also z.B. immer 1,39 % des Umsatzes, egal welche Karte der Kunde nutzt. Dies vereinfacht die Kalkulation erheblich.

    Disagio

    Das Disagio ist eine andere Bezeichnung für die prozentuale Transaktionsgebühr, die der Acquirer für die Abwicklung einer Kartenzahlung einbehält. Es ist die Haupt-Umsatzquelle für den Zahlungsdienstleister und wird oft auch als Händlerentgelt bezeichnet.

    DCC (Dynamic Currency Conversion)

    Ein Service, der es Kunden aus Nicht-Euro-Ländern ermöglicht, direkt in ihrer Heimatwährung zu bezahlen. Das Terminal erkennt die ausländische Karte und bietet die Umrechnung an. Für den Händler kann dies eine zusätzliche Einnahmequelle sein, da er eine prozentuale Rückvergütung vom Anbieter für jede DCC-Transaktion erhält.

    Girocard

    Die Girocard ist das nationale Debitkarten-System der deutschen Kreditwirtschaft, umgangssprachlich oft als „EC-Karte“ bezeichnet. Zahlungen werden direkt vom Girokonto des Kunden abgebucht. Für Händler sind Girocard-Transaktionen in der Regel die günstigste Variante der Kartenzahlung.

    Interchange++ (IC++)

    Ein transparentes, aber komplexes Preismodell. Die Kosten pro Transaktion werden in drei Teile aufgesplittet: Interchange-Gebühr (geht an die Bank des Karteninhabers), Scheme Fee (geht an das Kartennetzwerk wie Visa/Mastercard) und die Marge des Acquirers (++). Die Kosten variieren hier bei jeder Transaktion je nach Kartentyp, Herkunftsland der Karte etc.

    Interchange-Gebühr

    Die Gebühr, die die Bank des Händlers (Acquirer) an die Bank des Karteninhabers (Issuer) zahlen muss. Sie ist die größte Komponente der Transaktionskosten und wird von den Kartenorganisationen (Visa, Mastercard) festgelegt. Innerhalb der EU ist diese Gebühr für Verbraucherkarten auf 0,2 % bei Debitkarten und 0,3 % bei Kreditkarten gedeckelt.

    Issuer (Kartenherausgeber)

    Der Issuer ist die Bank oder das Finanzinstitut, das die Zahlungskarte (z.B. Girocard, Visa-Karte) an den Endkunden ausgibt. Der Issuer bürgt für die Bonität seines Kunden und autorisiert die Zahlung.

    NFC (Near Field Communication)

    Die Technologie, die kontaktloses Bezahlen ermöglicht. Ein im Terminal und in der Karte (oder im Smartphone) integrierter Chip tauscht über eine kurze Distanz von wenigen Zentimetern verschlüsselt die Zahlungsdaten aus. Das Einstecken der Karte ist nicht mehr notwendig.

    PCI DSS

    Der Payment Card Industry Data Security Standard ist ein verbindliches Regelwerk für alle Unternehmen, die Kreditkartendaten verarbeiten. Er definiert strenge Anforderungen an die Sicherheit von IT-Systemen und Prozessen, um Kreditkartenbetrug zu verhindern. Alle seriösen Anbieter von Kartenterminals sind PCI-DSS-zertifiziert.

    POS (Point of Sale)

    Der „Ort des Verkaufs“, also der Ort, an dem die Transaktion stattfindet. Im engeren Sinne ist damit der Kassenbereich im stationären Handel gemeint. Ein POS-Terminal ist ein anderes Wort für ein Kartenterminal oder Kartenlesegerät.

    Scheme Fee

    Die Gebühr, die von den Kartenorganisationen (den „Schemes“ wie Visa oder Mastercard) für die Nutzung ihres Netzwerks erhoben wird. Sie ist eine der drei Komponenten im Interchange++ Modell und deckt die Kosten für die Abwicklung und den Betrieb des globalen Zahlungsnetzwerks.

    Mehr zum Thema:

    Kartenlesegeräte

    Anbieter-Vergleich

    Kassensysteme

    Anbieter-Vergleich

    Tipp: ETRON
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