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Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Erfahre alles, was du unbedingt dazu wissen musst!

Von: Thomas KirscheThomas Kirsche
Letztes Update 30.01.2024 Lesezeit 4:16 Min.

Rechtlicher Hintergrund

Im Zuge der der Verhinderung von manipulierten Daten an Registrierkassen und damit der Steuerhinterziehung hat der Gesetzgeber Zug um Zug mehrere Rahmenvorgaben definiert:

  • Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (KassenG)
  • Grundsätze zur ordnungsgemäßen elektronischen Buchführung (GoBD), als Ablösung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
  • Abgabenordnung (AO)
  • Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Spätestens bis zum 30. September 2020 müssen laut Kassensicherungsverordnung elektronische Kassensysteme mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, es gibt nur wenige Ausnahmen mit Übergangsfristen.

Update: Die Frist Ende September wurde im Juli 2020 aufgrund der CORONA-Krise von allen Bundesländern außer Bremen bis zum 31. März 2021 verschoben. Bedingung ist jedoch: Die betroffenen Unternehmen müssen vorab einen verbindlichen Auftrag zur Aufrüstung ihres Kassensystems mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegeben haben. Bitte kontaktiere dein Finanzamt für eine exakte Auskunft, da ggf. Anträge gestellt und zeitnahe Fristen eingehalten werden müssen.

Eine geeignete TSE ist nur dann zulässig, wenn sie durch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) autorisierte Stelle zertifiziert worden ist.

Die Hersteller solcher Systeme haben sich nach den vom BSI separat festgelegten technischen Richtlinien und konkreten Anforderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu richten.

Der TSE-Zertifizierungsvorgang ist momentan der Flaschenhals im Umstellungsprozess. Ohne eine ausreichende Anzahl an Zertifikaten für TSE-Produktkonfigurationen stehen TSE- und Kassenhersteller wie Kassenbetreiber in einer großen Warteschleife, die sich bis zum Stichtag Ende September 2020 noch auflösen muss.

Wie funktioniert eine TSE?

Eine TSE setzt sich zusammen aus drei funktionalen Einheiten.

  • Sicherheitsmodul (Prozessor): Codiert und signiert jeden Einzelvorgang und protokolliert alle registrierten Vorgänge. Die Signatur folgt unter anderem dem Blockchain-Prinzip und macht eine eventuelle nachträgliche Manipulation nachweisbar.
  • Speichermedium: Verwahrt alle Protokolle als nahtlos aneinandergereihte Journale sicher und so lange, wie gesetzlich vorgeschrieben.
  • Einheitliche digitale Schnittstelle: stellt in einheitlichem DSFinV-K-Format sicher, dass die Daten-Journale jederzeit direkt an das Finanzamt via Export übertragbar sind. Die Behörde kann zu jedem Zeitpunkt unangekündigt Einsicht in die kompletten Buchungsabläufe fordern.

Wie muss ich mir die Technische Sicherheitseinrichtung vorstellen?

Die realisierbare TSE-Lösung ist vom Kassensystem, -fabrikat und -modell abhängig. Je nach Software, vorhandenen Schnittstellen und auch Platz am oder im Gerät, wird der Kassenhersteller unterschiedliche Varianten anbieten müssen.

Hardware (plug & play)

Die TSE kann zum einen ein physisches Gerät, Hardware sein. Direkt an der Kasse als SD, Micro SD oder USB-Stick oder als kleiner Dongle.

Hardware (integriert)

Alternativ kann die TSE in einen lokalen Server oder Drucker integriert sein und über Funk oder lokales Netzwerk (WLAN, LAN) Daten von der Kasse empfangen.

Cloud

Es sind für internetfähige oder mobile Kassen auch Cloud-Lösungen mit Signatur-Erstellung via Internet geplant.

Aktueller Status

Viele Anbieter haben ihre Systeme zur Zertifizierung eingereicht, doch die Verfahren dauern noch an und das BSI veröffentlicht weiterhin Nachbesserungen der Anforderungen, vieles ist also noch offen, jedoch gibt es inzwischen zwei Anbieter von zertifizierten TSEs.

Die Kassenhersteller ihrerseits arbeiten parallel an der Nachrüstungslösung für ihre jeweiligen Kassenmodelle, einige sind schon verfügbar.

Was kostet die Nutzung einer TSE für meine Kasse?

Die Anschaffung einer TSE in USB- oder SD-Form wird mit etwa 250 EURO veranschlagt. Diesen Betrag wirst du nach Ablauf des Verfalldatums (nach 3 bis 7 Jahren) erneut aufwenden müssen.

Die Kosten für Cloud-basierte Systeme dürften bei der Installation geringer sein, aber über laufende Nutzungsgebühren eventuell höher liegen.

Wie die Preismodelle der unterschiedlichen Lösungen im einzelnen ausfallen werden, bleibt noch abzuwarten.

Wie erhalte ich die TSE für meine Kasse?

Ansprechpartner hierzu ist dein Kassenhersteller. Nimm selbst den Kontakt zu ihm auf und lasse dir bestätigen, dass du rechtzeitig vor dem Ende der Nichtbeanstandungsfrist ein zertifiziertes TSE erhalten wirst.

Auf diese Weise sicherst du dich ab, dass du als letztlich Verantwortlicher aktiv geworden bist. Kläre auch, welchen Aufwand die Inbetriebnahme erfordert und wer diese durchführt. Außerdem benötigst du vom Hersteller zu diesem Zeitpunkt die ans Finanzamt zu meldende Seriennummer deiner Kasse.

Welche Lösungen für TSEs sind bislang vom BSI zertifiziert? Und ist das für mich als Kassennutzer wichtig?

Zertifizierte Hardware-TSE-Lösungen

  • Bundesdruckerei D-TRUST/ cryptovision
  • Diebold Nixdorf
  • Swissbit
  • Epson
  • Utimaco IS GmbH

In der Regel ist die Grundform einer Hardware-TSE eine micro-SD-Karte. Diese ist bei den verschiedenen Anbietern jedoch auch in Form einer SD-Karte oder eines USB-Token verfügbar bzw. kann mittels Adapter entsprechend modifiziert werden.

Zertifizierte Cloud-TSE-Lösungen

  • D-TRUST/ Deutsche Fiskal
  • SIGN DE / fiskaly

Dies ist jetzt sehr detailliert und für dich nur insofern von Belang, als dass nun auch Kassenhersteller ihre Systeme mit gesetzeskonformen Modulen ausrüsten und eine komplette TSE anbieten können. Ob der Hersteller deiner Kasse schon so weit ist, erfragst du am besten direkt bei ihm.

Weitere Fragen

Werden Kassen durch die TSE langsamer?

Die Auswirkungen der zusätzlichen Datenbearbeitung auf die Schnelligkeit von Buchungsvorgängen dürften gering sein. Bei internetbasierten TSE spielt natürlich eine Rolle, wie stabil und schnell die Internetverbindung ist.

Muss jede Kasse zertifiziert werden?

Nicht deine Kassen müssen ein Zertifikat aufweisen, nur die Technische Sicherheitseinrichtung. Jede einzelne Kasse muss bis 30.09.2020 über eine zertifizierte TSE verfügen. Eine TSE wird für die Dauer von 3 bis 7 Jahren zertifiziert. Nach Ablauf des Datums muss eine neue, gültige TSE implementiert werden.

Muss ich eine TSE einsetzen?

Wenn du eine nachrüstbare elektronische Kasse betreibst, bist du gesetzlich zum Einsatz einer zertifizierten TSE verpflichtet, ja. Kassen dieser Art sind entweder PC- oder App-Kassensysteme oder Registrierkassen mit Software und Betriebssystem. Arbeitest du ab 1. Oktober 2020 noch ohne TSE, drohen bei einer Prüfung Geldbußen.

Kann ich meine Kasse nachrüsten?

Diese Frage kann dir nur der Produzent deines Kassenmodells mit Sicherheit beantworten. Wende dich daher umgehend an ihn.

Je nach System und Schnittstellen kannst du möglicherweise auch herstellerunabhängige TSE selbst integrieren. Doch für deine eigene Rechtssicherheit und die ordnungsgemäße Funktion deines Kassensystems ist anzuraten, die Stellungnahme des Kassenherstellers hierzu einzuholen.

Was ist, wenn ich meine Kasse nicht nachrüsten kann?

Wenn sie den GDPdU beziehungsweise GoDB entspricht, kannst du sie womöglich noch eine Weile weiter nutzen. Dies hängt davon ab, wann du die „bauartbedingt nicht umrüstbare“ Kasse erworben hast. Lag die Anschaffung im Zeitraum vom 26. November 2010 bis 31. Dezember 2019, so gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 (Art 97 § 30 Abs. 3 EGAO). Für PC-Kassensysteme gilt diese Frist nicht. Die Nichtnachrüstbarkeit muss dir der Kassenhersteller zum Nachweis bestätigen.

Das bedeutet, du hast noch bis Ende 2022 Zeit, auf ein neues gesetzeskonformes System umzustellen. Dies ist auch das Ende der Übergangsfrist für alle nicht elektronischen Kassen.

Der Termin 1.1.2020 ist verschoben worden, stimmt das?

Faktisch ja, formal nein. Der Zertifizierungssprozess für TSE ist im Hintertreffen, weshalb das Bundesfinanzministerium bereits am 06. November 2019 eine „Nichtbeanstandungsregelung“ bis zum 30. September 2020 erlassen hat. Bis Ende September also werden die Finanzämter bei keinem Kassenbetreiber eine fehlende TSE beanstanden.

Wo finde ich offizielle Dokumente?

Ganz offizielle aktuelle Informationen findest du direkt auf den Webpräsenzen des Finanzministeriums und des BSI:

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Bild ganz oben: Markus Spiske | Unsplash

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