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Kartenzahlung Pflicht 2026?

Von: Porträt von Dr. Christian Jansen Christian Jansen
Letztes Update 19.06.2026

Das musst du wissen!

Nein, 2026 gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung. Kein Gesetz ist beschlossen, und kein Gesetzentwurf ist in Arbeit. Der Koalitionsvertrag 2025 nennt nur die Absicht, dass Betriebe künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten sollen, also eine Absichtserklärung ohne verbindliches Datum.

In Foren, Newslettern und Blogs kursiert trotzdem seit Monaten die Behauptung, ab 2026 müsse jeder Betrieb Karten akzeptieren, sonst drohten Bußgelder. Das ist falsch. Weiter unten liest du, was tatsächlich gilt, was die Politik plant, was schlicht Gerücht ist und warum sich Kartenzahlung trotzdem für fast jeden Betrieb rechnet.

Chancen

Für die meisten Betriebe lohnt sich Kartenzahlung, aus betriebswirtschaftlichen Gründen, nicht wegen eines Gesetzes. Wer nur Bargeld akzeptiert, verliert Kundschaft, die spontan zahlen will und gerade kein Bargeld dabei hat.

Die laufenden Kosten sind überschaubar: Je nach Umsatz und Tarif liegen die Gebühren grob zwischen 0,8 und 1,5 Prozent der bargeldlos umgesetzten Beträge. Dem stehen oft höhere Durchschnittsbons und mehr Trinkgeld gegenüber, weil Karten- und Mobilzahlung das Bezahlen leichter machen. Welche Lösung am günstigsten ist, hängt stark von deinem Umsatzprofil ab: Ein mobiler Kleinbetrieb mit kleinen Bons rechnet anders als ein stationäres Geschäft mit hohem Volumen.

Der Vergleichsrechner

Welche Lösung für dich am günstigsten ist, rechnest du am besten direkt aus. Mit unserem Vergleichsrechner findest du in zwei Minuten den passenden Tarif für dein Umsatzprofil:

Vergleiche die Kosten der Kartenzahlung*

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Laufzeit
Ohne Mindestlaufzeit Maximal 24 Monate Laufzeit Maximal 36 Monate Laufzeit Maximal 48 Monate Laufzeit Maximal 60 Monate Laufzeit Filter Anwenden
Gerätetyp
Stationär Mobil (WLAN) Mobil (WLAN & SIM) Filter Anwenden

*Der Vergleichsrechner vergleicht alle Verträge unabhängig. Dabei verlinken wir auf ausgewählte Partner, von denen wir ggf. eine Vergütung erhalten.

Alle Datenquellen und Annahmen hinter dem Rechner findest du im Hauptartikel zum Vergleich der Kosten bargeldloser Zahlung für Händler.

Der rechtliche Rahmen und der voraussichtliche Zeitplan

Stand heute gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Händler, Gastronomen oder andere Gewerbetreibende, Karten- oder elektronische Zahlung anzunehmen. Du darfst deinen Betrieb weiterhin komplett bar führen.

Auch einen Gesetzentwurf, der eine solche Pflicht einführen würde, gibt es nicht: Die Bundesregierung hat im September 2025 auf eine parlamentarische Anfrage hin bestätigt, dass sie erst regierungsintern Vorschläge entwickelt, ohne Zeitplan und ohne Sanktionen (Bundestags-Drucksache 21/1816).

Die oft genannte Verbindung zu einem „Jahressteuergesetz“ oder zu Paragraf 146a der Abgabenordnung ist eine Verwechslung: Paragraf 146a AO regelt Kassenführung, TSE, Belegausgabe und die Kassen-Meldepflicht, nicht die Frage, welche Zahlungsmittel du annehmen musst.

Der wahre Kern des Gerüchts steckt im Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD. Dort steht, man wolle, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“. Wichtig sind drei Punkte, die in der Diskussion durcheinandergehen: Erstens geht es ums Anbieten, nicht ums Annehmen, gemeint ist eine zusätzliche digitale Option neben dem Bargeld. Zweitens bleibt Bargeld ausdrücklich erhalten. Drittens ist das eine Absicht, kein Gesetz, formuliert als „sollen“, „grundsätzlich“, „schrittweise“. Einzelne Länder-Vorstöße über den Bundesrat sind ebenfalls Diskussionsstand, kein geltendes Recht.

Rechtlich gilt damit die Vertragsfreiheit. Einen reinen „Nur Karte“-Betrieb darfst du führen, solange du es vorher klar kommunizierst, etwa mit einem Schild. Bargeld ist nach Paragraf 14 Bundesbankgesetz gesetzliches Zahlungsmittel, es besteht also eine grundsätzliche Annahmepflicht, die laut Europäischem Gerichtshof (2021, C-422/19 und C-423/19) aber nicht absolut ist und sich aus sachlichen Gründen einschränken lässt. Schilderst du eine andere Zahlungsart aus, darfst du Bargeld ablehnen.

Was wirklich kommt, betrifft das Bargeld, nicht die Karte: Mit der EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 eine unionsweite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen bei gewerblichen Geschäften. Für die meisten Cafés, Restaurants und Einzelhändler ist das kaum spürbar, relevant wird es bei hochpreisigen Käufen wie Autohandel oder Schmuck. Falsch ist die kursierende Behauptung, schon ab 3.000 Euro müssten alle Händler die Daten ihrer Barzahler erfassen, eine solche pauschale Pflicht gibt es nicht.

Welche Zahlungsmethoden solltest du anbieten?

Da es keine Pflicht gibt, schreibt dir niemand eine bestimmte Zahlungsart vor. Sinnvoll ist, was deine Kundschaft erwartet: die Girocard (früher EC-Karte), die in Deutschland am häufigsten genutzt wird, Kreditkarten wie Visa und Mastercard sowie kontaktloses und mobiles Bezahlen per Smartphone mit Apple Pay oder Google Pay.

Die im Koalitionsvertrag genannte Idee läuft darauf hinaus, neben Bargeld mindestens eine digitale Option bereitzustellen. In der Praxis deckt ein modernes Kartenterminal mit Kontaktlos-Funktion all das mit einem einzigen Gerät ab, du musst dich also nicht zwischen den Verfahren entscheiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann wird Kartenzahlung in Deutschland Pflicht?
Ein verbindliches Datum gibt es nicht, weil kein entsprechendes Gesetz beschlossen oder im Entwurf ist. Der Koalitionsvertrag 2025 nennt nur die Absicht, eine digitale Zahlungsoption neben Bargeld zu fördern. Bevor daraus eine Pflicht würde, bräuchte es einen Gesetzentwurf mit Frist. Den gibt es bisher nicht.

Muss ich als Händler Bargeld annehmen?
Grundsätzlich ja, denn Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Du darfst Bargeld aber ablehnen, wenn du vorher klar eine andere Zahlungsart vereinbarst oder ausschilderst, etwa „nur Kartenzahlung“.

Ist ein reiner „Nur Karte“-Betrieb erlaubt?
Ja. Solange du es transparent kommunizierst, darfst du ausschließlich bargeldlos arbeiten.

Regelt Paragraf 146a AO eine Kartenzahlungspflicht?
Nein. Paragraf 146a AO betrifft Kassenführung, TSE, Belegausgabe und die Meldepflicht für elektronische Kassen, nicht die Annahme bestimmter Zahlungsmittel.

Drohen Bußgelder, wenn ich keine Kartenzahlung anbiete?
Nein. Da keine Annahmepflicht besteht, gibt es auch keine Sanktion für das Fehlen von Kartenzahlung.

Was ändert sich 2027?
Ab dem 10. Juli 2027 gilt eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im gewerblichen Bereich. Das ist eine Grenze für Bargeld, keine Pflicht zur Kartenzahlung.

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