LaCash und die E-Rechnung: Was die Kasse kann (2026)
Von:
Christian Jansen
Carolin Schmidt
Letztes Update 14.07.2026
Kurz gesagt (Stand 2026): LaCash ist DATEV-stark, die eigene E-Rechnungs-Funktion ist aber angekündigt und nicht belegt verfügbar.
- E-Rechnung empfangen: nicht dokumentiert
- E-Rechnung senden: geplant (Modul „Kundendatenbank“)
- DATEV: ja, Audicon-zertifizierte Schnittstelle, Marktplatz-Partner seit 2019
LaCash hat eine der ältesten und am besten zertifizierten DATEV-Anbindungen im Marktvergleich. Bei der eigentlichen E-Rechnung sieht es dünner aus: Ein angekündigter Termin ist verstrichen, ein Rollout bisher nicht belegt. Was faktisch steht und was noch offen ist, findest du unten.
Zwei Dinge solltest du dabei nicht vermischen. Die gesetzliche E-Rechnungs-Pflicht betrifft zuerst den Empfang von B2B-Rechnungen, und die gilt bereits. Das Versenden strukturierter Rechnungen kommt später und gestaffelt. LaCash deckt beide Seiten aktuell nicht aus der Kasse heraus ab. Das ist kein Ausschlusskriterium für die Kasse selbst, den Rechnungsteil musst du aber getrennt planen. Wie das praktisch aussieht, klären die folgenden Abschnitte Schritt für Schritt.
Worum es bei der E-Rechnungs-Pflicht geht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren können. Das Versenden wird gestaffelt Pflicht: ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle anderen. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD), kein PDF.
Der entscheidende Punkt für die Praxis: Ein per Mail verschicktes PDF gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, sondern nur noch als „sonstige Rechnung“. Konkret heißt das: Dein Betrieb muss eine echte XRechnung oder ZUGFeRD-Datei annehmen, auslesen und zehn Jahre revisionssicher ablegen können, auch wenn du selbst noch gar keine E-Rechnungen versendest. Genau hier trennt sich die Papier-Realität vieler Kleinbetriebe von der Rechtslage.
XRechnung und ZUGFeRD kurz erklärt
Beide Formate erfüllen die EN 16931, unterscheiden sich aber im Aufbau. Eine XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz ohne sichtbares Rechnungsbild, üblich vor allem bei öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD (technisch verwandt mit dem französischen Factur-X) ist ein Hybrid: ein PDF, in das der strukturierte XML-Datensatz eingebettet ist. Der Mensch sieht ein gewohntes Rechnungslayout, die Software liest die Daten maschinell aus. Für kleine Betriebe ist ZUGFeRD meist der bequemere Weg, weil du das Dokument weiter wie eine normale Rechnung ansehen kannst. Welches Format ein Kassen- oder Buchhaltungssystem beherrscht, entscheidet mit, wie reibungslos der Rechnungsaustausch mit deinen Geschäftskunden läuft.
Was kann LaCash bei der E-Rechnung?
Beim Senden ist die Funktion angekündigt, aber kein produktiver Rollout dokumentiert. In der FAQ heißt es: „In LaCash-Kassen kann die Erstellung von E-Rechnungen im Rahmen des Moduls ‚Kundendatenbank‘ nachgerüstet werden.“ Als Termin nennt die FAQ „voraussichtlich im ersten Quartal 2026″, inzwischen verstrichen, ohne dass ein produktiver Rollout belegt ist. Die genannten Formate sind XRechnung und ZUGFeRD; PEPPOL fehlt.
Beim Empfang dokumentiert LaCash keine Kassenfunktion, die FAQ erklärt lediglich die Gesetzeslage. Gut aufgestellt ist dagegen die DATEV-Anbindung: LaCash ist seit 2019 DATEV-Marktplatz-Partner mit Audicon-zertifizierter Schnittstelle und drei aktiven Anbindungen (Kassenarchiv online, Kassenbuch online, Unternehmen online). Die Anbindung an die DATEV-E-Rechnungsplattform ist als „geplant“ gelistet, also noch nicht aktiv. Wichtig: Die DATEV-Schnittstelle überträgt Kassendaten, keine E-Rechnungen.
Warum das „Kundendatenbank“-Modul das eigentliche Nadelöhr ist
Die E-Rechnungs-Erstellung hängt bei LaCash nicht direkt an der Kassensoftware, sondern an einem nachrüstbaren Zusatzmodul. Das hat zwei Folgen für dich. Erstens ist die Funktion damit vermutlich kostenpflichtig oder zumindest an ein bestimmtes Modul gebunden, das nicht in jeder Grundinstallation steckt. Zweitens hängt die tatsächliche Verfügbarkeit am Rollout dieses Moduls, und genau dieser Rollout ist bislang nicht öffentlich belegt. Der Punkt: Der angekündigte Termin „erstes Quartal 2026″ ist verstrichen, ohne dass LaCash eine produktive Freigabe kommuniziert hätte. Das beweist nicht, dass die Funktion fehlt, aber du solltest sie vor einem Vertragsabschluss nicht als gesetzt einplanen.
Was die starke DATEV-Anbindung wirklich abdeckt
Damit hier kein Missverständnis entsteht: Die DATEV-Anbindung von LaCash ist solide und älter als bei vielen Wettbewerbern, sie löst aber nicht die E-Rechnung. Die drei aktiven Anbindungen Kassenarchiv online, Kassenbuch online und Unternehmen online sorgen dafür, dass deine Kassendaten sauber und nach DFKA-Taxonomie beziehungsweise DSFinV-K bei deinem Steuerberater landen. Das ist für die Kassenprüfung und die Buchhaltung wertvoll, hat mit dem Rechnungseingang oder ausgang aber nichts zu tun. Der Rechnungsaustausch nach EN 16931 liefe erst über die separate DATEV-E-Rechnungsplattform, und deren Anbindung steht bei LaCash bislang auf „geplant“. Solange dieser Status nicht auf „aktiv“ wechselt, bleibt die DATEV-Verbindung ein Kassendaten-Kanal, kein Rechnungskanal.
So erfüllst du die Empfangspflicht heute
- Empfang über DATEV Unternehmen online, lexware Office oder sevDesk abwickeln, mit GoBD-Archiv über zehn Jahre.
- Die LaCash-Kassendaten laufen über die zertifizierte DATEV-Schnittstelle unabhängig davon weiter.
Kurz gesagt: Du trennst Kasse und Rechnungseingang bewusst voneinander. Deine Buchhaltungs- oder Kanzleisoftware wird zum Eingangskorb für alle B2B-Rechnungen, die dir Lieferanten künftig als XRechnung oder ZUGFeRD schicken. Dort werden sie ausgelesen, verbucht und revisionssicher zehn Jahre archiviert. Die LaCash-Kasse bleibt für das, was sie gut kann: Kassieren, Bonieren und der fiskalkonforme Tagesabschluss. Beide Systeme laufen nebeneinander, ohne dass du auf eine noch nicht freigegebene Kassenfunktion warten musst.
Für einen typischen Kiosk oder Getränkemarkt, der ohnehin fast nur Barverkauf an Endkunden macht, ist der Rechnungseingang meist überschaubar: ein paar Lieferantenrechnungen im Monat. Bei einem LaCash-Betrieb mit stärkerem B2B-Anteil, etwa einem Getränkegroßhändler mit Gastro-Kundschaft, lohnt es sich, den Eingangsweg früh sauber aufzusetzen, weil hier mehr strukturierte Rechnungen anlaufen. In beiden Fällen ist die Buchhaltungssoftware der pragmatische und schon heute rechtssichere Weg.
Was 2027 und 2028 dazukommt
Vor einem Vertragsabschluss lohnt eine schriftliche Rückfrage, ob das „Kundendatenbank“-Modul inzwischen produktiv ist und welche Formate es tatsächlich abdeckt. Sobald die geplante DATEV-E-Rechnungsplattform-Anbindung von „geplant“ auf „aktiv“ wechselt, dürfte das der praktischste Weg sein. Bis dahin läuft die B2B-Rechnungsstellung über die Buchhaltung.
Die Versandpflicht erreicht dich in zwei Stufen. Liegt dein Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, musst du ab dem 1. Januar 2027 strukturierte Rechnungen versenden können; für alle anderen greift die Pflicht ab dem 1. Januar 2028. Für die meisten LaCash-Betriebe, also Kioske, kleinere Einzelhändler und Getränkemärkte, ist damit realistisch 2028 der relevante Stichtag. Das gibt dir Zeit, verpflichtet dich aber nicht zum Abwarten: Wer den Rechnungsversand ohnehin digitalisieren will, kann heute schon über die Buchhaltung XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen erstellen und macht sich damit unabhängig davon, wann LaCash das eigene Modul freigibt.
Dein Handlungspfad, kompakt
Falls du LaCash bereits nutzt oder gerade prüfst, ergibt diese Reihenfolge Sinn. Erstens den Empfang jetzt über deine Buchhaltungs- oder Kanzleisoftware absichern, damit die seit 2025 geltende Empfangspflicht erfüllt ist. Zweitens beim Anbieter schriftlich den aktuellen Stand des „Kundendatenbank“-Moduls und der DATEV-E-Rechnungsplattform-Anbindung erfragen und dir die zugesagten Formate bestätigen lassen. Drittens für den eigenen Versand entscheiden, ob du auf das LaCash-Modul wartest oder den Weg über die Buchhaltung dauerhaft nutzt. Der letzte Schritt hängt schlicht davon ab, wie viele Ausgangsrechnungen du im B2B-Geschäft schreibst.
Wie sich LaCash im E-Rechnungs-Feld einordnet
LaCash ist bei der E-Rechnung derzeit kein Vorreiter, aber auch kein Nachzügler ohne Perspektive. Die Stärke liegt in der etablierten, zertifizierten DATEV-Anbindung, die für die Kassendaten und die spätere Rechnungsplattform eine gute Ausgangsbasis bildet. Die Schwäche ist die Lücke zwischen Ankündigung und belegter Verfügbarkeit beim eigenen Versand-Modul. Verglichen mit Kassenanbietern, die den Rechnungsversand bereits produktiv anbieten, hinkt LaCash hinterher; verglichen mit Systemen ohne jede DATEV- oder E-Rechnungs-Roadmap steht LaCash besser da. Für die Kaufentscheidung heißt das: Wenn dir die DATEV-Nähe und die Branchenschärfe wichtig sind, ist die noch offene E-Rechnung kein Ausschlussgrund, solange du den Rechnungsteil vorerst über die Buchhaltung löst und den Modul-Stand vor Abschluss abklärst.
Häufige Fragen
Kann LaCash schon E-Rechnungen erstellen?
Im Modul „Kundendatenbank“ ist es angekündigt, aber ein produktiver Rollout ist nicht belegt, und der genannte Termin Q1 2026 ist verstrichen. Vor Bestellung den aktuellen Stand direkt beim Anbieter erfragen.
Kann LaCash E-Rechnungen empfangen?
Eine Empfangs-Funktion in der Kasse ist nicht dokumentiert. Den Empfang löst du am besten über deine Buchhaltungssoftware.
Ist die DATEV-Anbindung von LaCash eine E-Rechnungs-Funktion?
Nein. Die Schnittstelle ist Audicon-zertifiziert und solide, überträgt aber Kassendaten. Die DATEV-E-Rechnungsplattform-Anbindung ist erst geplant.
Welche E-Rechnungs-Formate unterstützt LaCash?
Laut FAQ nennt LaCash für die geplante Erstellung im Modul „Kundendatenbank“ die Formate XRechnung und ZUGFeRD. Das französische Factur-X ist mit ZUGFeRD technisch verwandt, PEPPOL wird als Übertragungsweg nicht genannt. Da das Modul aber noch nicht belegt produktiv ist, solltest du dir die tatsächlich abgedeckten Formate vor einem Abschluss schriftlich bestätigen lassen.
Was kostet die E-Rechnung bei LaCash?
Ein eigener Preis für die E-Rechnungs-Erstellung ist nicht öffentlich dokumentiert. Die Funktion ist als Nachrüstung im Modul „Kundendatenbank“ beschrieben, also vermutlich an dieses Modul gebunden und nicht automatisch in jeder Grundinstallation enthalten. Verlässliche Konditionen bekommst du nur über eine direkte Anfrage beim Anbieter.
Muss mein LaCash-Betrieb schon E-Rechnungen versenden?
Nein, noch nicht. Die Versandpflicht greift ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 für alle anderen. Empfangen und GoBD-konform archivieren musst du B2B-E-Rechnungen dagegen bereits seit dem 1. Januar 2025, unabhängig von der Umsatzgröße.
LaCash Kassensysteme
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