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LaCash und die E-Rechnung: Was die Kasse kann (2026)

Von: Porträt von Dr. Christian Jansen Christian Jansen Carolin Schmidt im Bild Carolin Schmidt
Letztes Update 21.09.2026

Kurz gesagt (Stand 09/2026): LaCash erstellt E-Rechnungen. Seit der Version Juli 2026 geht das im Modul „Kundendatenbank“, der Empfang bleibt Sache der Buchhaltung.

  • E-Rechnung senden: ja, ZUGFeRD und XRechnung, Modul „Kundendatenbank“ ab Version Juli 2026
  • Was das Modul kostet: 290 € im Kauf oder 15 € im Monat in der Miete
  • E-Rechnung empfangen: keine Kassenfunktion dokumentiert
  • DATEV: ja, Audicon-zertifizierte Schnittstelle, Marktplatz-Partner seit 2019

Lange stand bei LaCash beim Rechnungsversand nur eine Ankündigung, samt eines Termins, der verstrichen ist. Das hat sich geändert: Der Anbieter nennt inzwischen Versionsstand, Modul und Formate. Damit verschiebt sich die Frage von „kann die Kasse das irgendwann?“ zu „gilt das auch für meine Branchenversion, und was kostet mich das Modul?“.

Zwei Dinge solltest du dabei nicht vermischen. Die gesetzliche E-Rechnungs-Pflicht betrifft zuerst den Empfang von B2B-Rechnungen, und die gilt bereits. Das Versenden strukturierter Rechnungen kommt später und gestaffelt. LaCash deckt inzwischen die Versandseite aus der Kasse heraus ab, den Rechnungseingang nicht. Den planst du weiterhin getrennt.

Worum es bei der E-Rechnungs-Pflicht geht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren können. Das Versenden wird gestaffelt Pflicht: ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle anderen. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD), kein PDF.

Wichtig für die Praxis: Ein per Mail verschicktes PDF gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, sondern nur noch als „sonstige Rechnung“. Konkret heißt das: Dein Betrieb muss eine echte XRechnung oder ZUGFeRD-Datei annehmen, auslesen und zehn Jahre revisionssicher ablegen können, auch wenn du selbst noch gar keine E-Rechnungen versendest. Genau hier trennt sich die Papier-Realität vieler Kleinbetriebe von der Rechtslage.

XRechnung und ZUGFeRD kurz erklärt

Beide Formate erfüllen die EN 16931, unterscheiden sich aber im Aufbau. Eine XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz ohne sichtbares Rechnungsbild, üblich vor allem bei öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD (technisch verwandt mit dem französischen Factur-X) ist ein Hybrid: ein PDF, in das der strukturierte XML-Datensatz eingebettet ist. Der Mensch sieht ein gewohntes Rechnungslayout, die Software liest die Daten maschinell aus. Für kleine Betriebe ist ZUGFeRD meist der bequemere Weg, weil du das Dokument weiter wie eine normale Rechnung ansehen kannst. Dass LaCash beide Formate erzeugt, nimmt dir die Entscheidung ab: Fordert ein Geschäftskunde die XRechnung, kannst du liefern.

Was kann LaCash bei der E-Rechnung?

Beim Senden ist die Funktion da und der Anbieter wird konkret. Die FAQ nennt Versionsstand und Modul: „Die Kassensysteme LaCash-Einzelhandel, LaCash-Schuh&Textil und LaCash-Gastronomie ab Version Juli 2026 mit dem Modul ‚Kundendatenbank‘ können auch E-Rechnungen erstellen.“ Ausgegeben wird in beiden Formaten, ZUGFeRD und XRechnung, jeweils in eigene Unterverzeichnisse. Technische Voraussetzung ist der mitgelieferte PDF-Druckertreiber „LaCashPDF“. Ein zweiter, unabhängiger Beleg steht im Produktprospekt Einzelhandel mit Stand 08/2026: Das Modul heißt dort „KUNDEN-DATENBANK inkl. E-Rechnung“.

Der Punkt: Die Funktion hängt an drei Bedingungen, und alle drei kannst du vor dem Kauf prüfen. Du brauchst eine der drei genannten Branchenversionen, den Versionsstand Juli 2026 oder neuer und das Modul „Kundendatenbank“.

Beim Empfang dokumentiert LaCash weiterhin keine Kassenfunktion, die FAQ erklärt lediglich die Gesetzeslage. Gut aufgestellt ist dagegen die DATEV-Anbindung: LaCash ist seit 2019 DATEV-Marktplatz-Partner mit Audicon-zertifizierter Schnittstelle und drei aktiven Anbindungen (Kassenarchiv online, Kassenbuch online, Unternehmen online). Die Anbindung an die DATEV-E-Rechnungsplattform ist als „geplant“ gelistet, also noch nicht aktiv. Wichtig: Die DATEV-Schnittstelle überträgt Kassendaten, keine E-Rechnungen.

Was das Modul „Kundendatenbank“ kostet und für wen es gilt

Die E-Rechnungs-Erstellung steckt nicht in der Kassensoftware selbst, sondern in einem Zusatzmodul. Der Preis dafür steht öffentlich im Produktprospekt: 290 € einmalig im Kauf oder 15 € pro Monat in der Miete. Der Modulpreis deckt neben der E-Rechnung gleich die komplette Kundenverwaltung mit ab, was den Betrag für Betriebe mit Stammkundschaft ohnehin relativiert.

Wichtiger als der Preis ist die zweite Bedingung. Die FAQ nennt ausdrücklich nur drei Branchenversionen: Einzelhandel, Schuh&Textil und Gastronomie. Für LaCash-Schnellgastronomie und LaCash-Friseur&Kosmetik ist der Sendeweg nicht belegt. Wenn du einen Imbiss oder einen Salon führst, ist das die Frage, die du vor Vertragsabschluss schriftlich klären solltest, und zwar bevor du das Modul mitbestellst. Dasselbe gilt für den Versionsstand: Läuft bei dir eine ältere Installation, gehört das Update in dieselbe Rechnung. Im Kauf-Modell kostet der Update-Service 25 Prozent des Lizenzpreises pro Jahr, in der Miete sind Updates enthalten.

Was die starke DATEV-Anbindung wirklich abdeckt

Damit hier kein Missverständnis entsteht: Die DATEV-Anbindung von LaCash ist solide und älter als bei vielen Wettbewerbern, sie ist aber nicht der Kanal für die E-Rechnung. Die drei aktiven Anbindungen Kassenarchiv online, Kassenbuch online und Unternehmen online sorgen dafür, dass deine Kassendaten sauber und nach DFKA-Taxonomie beziehungsweise DSFinV-K bei deinem Steuerberater landen. Das ist für die Kassenprüfung und die Buchhaltung wertvoll, hat mit dem Rechnungseingang oder ausgang aber nichts zu tun. Der Rechnungsaustausch über DATEV liefe erst über die separate E-Rechnungsplattform, und deren Anbindung steht bei LaCash weiterhin auf „geplant“. Solange dieser Status nicht auf „aktiv“ wechselt, bleibt die DATEV-Verbindung ein Kassendaten-Kanal, kein Rechnungskanal. Auch PEPPOL nennt der Anbieter nicht als Übertragungsweg; die erzeugten Dateien landen in einem Verzeichnis auf deinem Rechner, den Versandweg wählst du selbst.

So erfüllst du die Empfangspflicht heute

  • Empfang über DATEV Unternehmen online, lexware Office oder sevDesk abwickeln, mit GoBD-Archiv über zehn Jahre.
  • Die LaCash-Kassendaten laufen über die zertifizierte DATEV-Schnittstelle unabhängig davon weiter.

Zusammengefasst: Du trennst Kasse und Rechnungseingang bewusst voneinander. Deine Buchhaltungs- oder Kanzleisoftware wird zum Eingangskorb für alle B2B-Rechnungen, die dir Lieferanten künftig als XRechnung oder ZUGFeRD schicken. Dort werden sie ausgelesen, verbucht und revisionssicher zehn Jahre archiviert. Die LaCash-Kasse bleibt für das, was sie gut kann: Kassieren, Bonieren, der fiskalkonforme Tagesabschluss und inzwischen der Rechnungsversand.

Für einen typischen Kiosk oder Getränkemarkt, der ohnehin fast nur Barverkauf an Endkunden macht, ist der Rechnungseingang meist überschaubar: ein paar Lieferantenrechnungen im Monat. Bei einem LaCash-Betrieb mit stärkerem B2B-Anteil, etwa einem Getränkegroßhändler mit Gastro-Kundschaft, lohnt es sich, den Eingangsweg früh sauber aufzusetzen, weil hier mehr strukturierte Rechnungen anlaufen. In beiden Fällen ist die Buchhaltungssoftware der pragmatische und schon heute rechtssichere Weg.

Was 2027 und 2028 dazukommt

Die Versandpflicht erreicht dich in zwei Stufen. Liegt dein Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, musst du ab dem 1. Januar 2027 strukturierte Rechnungen versenden können; für alle anderen greift die Pflicht ab dem 1. Januar 2028. Für die meisten LaCash-Betriebe, also Kioske, kleinere Einzelhändler und Getränkemärkte, ist damit realistisch 2028 der relevante Stichtag.

Der Unterschied zur Lage von vor einem Jahr: Du musst für diese Frist nicht mehr auf den Anbieter warten. Wer Einzelhandel, Schuh&Textil oder Gastronomie fährt, kauft das Modul, bringt die Installation auf den Stand Juli 2026 und erfüllt die Versandpflicht aus der Kasse heraus. Wer eine der beiden anderen Branchenversionen nutzt, hält sich den Weg über die Buchhaltung offen, bis der Anbieter den Sendeweg auch dafür bestätigt.

Dein Handlungspfad, kompakt

Falls du LaCash bereits nutzt oder gerade prüfst, ergibt diese Reihenfolge Sinn. Erstens den Empfang jetzt über deine Buchhaltungs- oder Kanzleisoftware absichern, damit die seit 2025 geltende Empfangspflicht erfüllt ist. Daran ändert die neue Sendefunktion nichts. Zweitens prüfen, ob deine Branchenversion in der FAQ-Liste steht und ob deine Installation auf dem Stand Juli 2026 oder neuer läuft. Drittens das Modul „Kundendatenbank“ einplanen, 290 € im Kauf oder 15 € im Monat, und dir bestätigen lassen, dass es in deiner Version die E-Rechnung enthält. Wie dringend der dritte Schritt ist, hängt schlicht davon ab, wie viele Ausgangsrechnungen du im B2B-Geschäft schreibst und ob dich die 800.000-Euro-Schwelle 2027 schon trifft.

Wie sich LaCash im E-Rechnungs-Feld einordnet

Beim Versand steht LaCash inzwischen in der vorderen Gruppe, zusammen mit ready2order, ETRON und SumUp: Anbieter mit einer belegten, nicht bloß angekündigten Funktion. Die Stärke liegt daneben in der etablierten, zertifizierten DATEV-Anbindung. Die verbliebene Lücke ist der Empfang, und die teilt sich LaCash mit fast dem gesamten Feld; nur ein einziger der dreizehn von uns geprüften Anbieter deckt den Rechnungseingang ab. Für die Kaufentscheidung heißt das: Die E-Rechnung ist bei LaCash kein offener Posten mehr, sondern eine Position mit Preisschild. Prüf die Branchenversion, rechne das Modul ein, und löse den Eingang wie bei jedem anderen Kassensystem über die Buchhaltung. Einen Überblick über das ganze Feld findest du unter E-Rechnung im Kassensystem.

Häufige Fragen

Kann LaCash schon E-Rechnungen erstellen?

Ja. Ab der Version Juli 2026 erstellen LaCash-Einzelhandel, LaCash-Schuh&Textil und LaCash-Gastronomie E-Rechnungen im Modul „Kundendatenbank“, als ZUGFeRD und als XRechnung. Für Schnellgastronomie und Friseur&Kosmetik nennt der Anbieter diese Funktion nicht.

Kann LaCash E-Rechnungen empfangen?

Eine Empfangs-Funktion in der Kasse ist nicht dokumentiert. Den Empfang löst du am besten über deine Buchhaltungssoftware.

Ist die DATEV-Anbindung von LaCash eine E-Rechnungs-Funktion?

Nein. Die Schnittstelle ist Audicon-zertifiziert und solide, überträgt aber Kassendaten. Die DATEV-E-Rechnungsplattform-Anbindung ist erst geplant.

Welche E-Rechnungs-Formate unterstützt LaCash?

LaCash erzeugt im Modul „Kundendatenbank“ beide gängigen Formate: ZUGFeRD und XRechnung. Die Dateien landen in getrennten Unterverzeichnissen, ZUGFeRD unter \E-RECH\<JAHR>\ZUGFERD\ und die XRechnung unter \XML\. Voraussetzung ist der PDF-Druckertreiber „LaCashPDF“. Das französische Factur-X ist mit ZUGFeRD technisch verwandt. PEPPOL wird als Übertragungsweg nicht genannt, den Versandweg der erzeugten Datei bestimmst du also selbst.

Was kostet die E-Rechnung bei LaCash?

Die Funktion steckt im Modul „Kundendatenbank“, und dessen Preis steht im Produktprospekt Einzelhandel mit Stand 08/2026: 290 € einmalig im Kauf oder 15 € pro Monat in der Miete, jeweils netto. Das Modul bringt neben der E-Rechnung die Kundenverwaltung mit. Dazu kann ein Update kommen, falls deine Installation älter ist als die Version Juli 2026; im Kauf-Modell kostet der Update-Service 25 Prozent des Lizenzpreises pro Jahr, in der Miete sind Updates enthalten.

Muss mein LaCash-Betrieb schon E-Rechnungen versenden?

Nein, noch nicht. Die Versandpflicht greift ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 für alle anderen. Empfangen und GoBD-konform archivieren musst du B2B-E-Rechnungen dagegen bereits seit dem 1. Januar 2025, unabhängig von der Umsatzgröße.

Versand belegt, Empfang über die Buchhaltung

LaCash Kassensysteme

ab 25,00 €
LaCash erstellt seit der Version Juli 2026 ZUGFeRD- und XRechnungs-Dateien im Modul „Kundendatenbank

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