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flour und die E-Rechnung: Was die Kasse kann (2026)

Von: Porträt von Dr. Christian Jansen Christian Jansen
Letztes Update 14.07.2026

Kurz gesagt (Stand 2026): flour kündigte 2024 eine E-Rechnungs-Lösung an, dokumentiert sie heute aber nicht.

  • E-Rechnung empfangen: nicht dokumentiert
  • E-Rechnung senden: nicht dokumentiert
  • DATEV: ja, als Export ab dem Plus-Tarif, plus Lexware Office

flour ist eine Cloud-Kasse mit soliden Buchhaltungs-Anbindungen. Bei der E-Rechnung gibt es eine offene Marketing-Zusage aus 2024, die der Produktstand 2026 nicht erkennbar einlöst. Hier steht, was belegt ist und wie du die Pflicht sicher erfüllst.

Worum es bei der E-Rechnungs-Pflicht geht

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren können. Das Versenden wird gestaffelt Pflicht: ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle anderen. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD), kein PDF.

Der Unterschied klingt technisch, ist aber im Alltag entscheidend. Ein per E-Mail verschicktes PDF gilt seit 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes, sondern als sonstige Rechnung. Die eigentliche E-Rechnung besteht aus maschinenlesbaren Datenfeldern, die eine Software direkt weiterverarbeiten kann. Bei der reinen XRechnung ist das eine XML-Datei ohne sichtbares Layout. ZUGFeRD und das französische Pendant Factur-X kombinieren beides: ein lesbares PDF mit eingebettetem XML-Datensatz. Beide Formate erfüllen die Norm EN 16931, die europaweit festlegt, welche Felder eine konforme Rechnung enthalten muss.

Für die Pflicht zählt zunächst nur der Empfang. Kein Betrieb muss 2026 schon strukturierte Rechnungen versenden. Was aber jeder können muss: eine eingehende XRechnung oder ZUGFeRD-Datei annehmen, lesbar machen und über zehn Jahre revisionssicher aufbewahren. Ob dein Kassensystem beim Empfang mithilft oder ob du komplett über die Buchhaltung gehen musst, entscheidet sich genau an dieser Stelle.

Was kann flour bei der E-Rechnung?

Der einzige Treffer zum Thema ist ein Blogartikel von 2024, der eine „Lösung bis zum Stichtag am 01.01.2025″ ankündigt. Auf den aktuellen Produkt- und Preisseiten von 2026 taucht kein Wort zu E-Rechnung, XRechnung, ZUGFeRD oder PEPPOL auf. Eine dokumentierte Funktion zum Empfangen oder strukturierten Versenden von E-Rechnungen gibt es nicht. Selbst der aktuelle Compliance-Beitrag von 2026 behandelt nur TSE, Belegausgabe und Meldepflicht, nicht die E-Rechnung.

Kurz gesagt: Zwischen dem Marketing-Versprechen von 2024 und dem heutigen Produktstand klafft eine Lücke, die flour öffentlich nicht auflöst. Wir behandeln die Ankündigung deshalb als offen, nicht als erfüllt. Für dich als Betrieb heißt das: Du kannst die E-Rechnungs-Pflicht mit flour nicht innerhalb der Kasse abhaken, sondern musst den passenden Baustein daneben stellen.

Besser aufgestellt ist flour bei den Buchhaltungs-Schnittstellen. Ab dem Plus-Tarif gibt es einen DATEV-Export sowie eine MeinFiskal-Anbindung mit revisionssicherer Speicherung der Kassendaten. Der automatische Sync mit Lexware Office ist im Base-Tarif als Add-on für 5 Euro im Monat buchbar. Das transportiert aber Kassenumsätze, keine E-Rechnungen.

Empfang: nicht dokumentiert

Ein E-Rechnungs-Postfach, in dem eingehende XRechnungen oder ZUGFeRD-Dateien landen und aufbereitet werden, ist bei flour nicht belegt. Weder die Pricing-Seite noch die Funktionsübersichten nennen einen Empfangskanal, und ein GoBD-konformes Archiv speziell für eingehende E-Rechnungen weist flour ebenfalls nicht aus. Die revisionssichere Speicherung, die flour über MeinFiskal bewirbt, bezieht sich auf die Kassendaten, also auf deine eigenen Umsätze, nicht auf Lieferantenrechnungen im E-Rechnungs-Format. Wer sich darauf verlässt, dass die Kasse den Empfang übernimmt, steht bei der ersten eingehenden XRechnung ohne Werkzeug da.

Senden: nicht dokumentiert

Eine strukturierte Faktura im Kassensystem, mit der du eine normkonforme B2B-Rechnung erzeugst und an einen Empfänger schickst, ist bei flour nicht belegt. Was flour kann, ist der Kassenabschluss: Deine Tagesumsätze wandern als Buchungssatz in den angebundenen Buchhaltungs-Stack, also nach Lexware Office, DATEV oder Kontolino. Das ist ein Buchungsdatensatz, keine XRechnung an einen Geschäftskunden. Für den echten E-Rechnungs-Versand, der ab 2027 gestaffelt Pflicht wird, brauchst du die Rechnungsfunktion des Buchhaltungstools, nicht die Kasse.

So erfüllst du die Empfangspflicht

Bei flour gehört die E-Rechnung in die angebundene Buchhaltung:

  • Lexware Office ist für Kleinbetriebe der direkteste Weg, weil flour ohnehin dorthin synchronisiert und Lexware den E-Rechnungs-Empfang selbst mitbringt. flour Base plus das 5-Euro-Add-on reicht.
  • DATEV Unternehmen online mit E-Rechnungsplattform für Kanzlei-Kunden, gespeist über den flour-DATEV-Sync ab Plus.
  • Kontolino als weitere integrierte Alternative für kleine Betriebe.

Der praktische Handlungspfad hängt davon ab, welchen Tarif du fährst. Wer flour Base nutzt, koppelt das Lexware-Office-Add-on für 5 Euro im Monat dazu und wickelt Empfang und Archivierung dort ab. Lexware Office nimmt eingehende XRechnungen an, macht sie lesbar und bewahrt sie GoBD-konform auf. Der flour-Sync liefert parallel deine Kassenumsätze in dieselbe Buchhaltung, sodass beides an einem Ort zusammenläuft. Für einen Einzelstandort mit einer Kasse ist das der schlankste Weg zur Pflichterfüllung.

Arbeitest du mit einer Steuerkanzlei zusammen, führt der Weg eher über DATEV. Ab flour Plus ist der DATEV-Export enthalten, deine Umsätze fließen so in DATEV Unternehmen online, und die eigentlichen E-Rechnungen empfängst und verwaltest du über die DATEV E-Rechnungsplattform. Wichtig: den Empfangskanal einmal sauber aufsetzen, also eine feste Adresse oder ein Postfach, an das Lieferanten ihre E-Rechnungen schicken, und eine klare Regel, dass diese Rechnungen dort und nicht in einem privaten Mail-Postfach landen. So bleibt die Zehnjahresfrist für die revisionssichere Archivierung lückenlos abgedeckt.

Der Punkt: flour steuert in diesem Aufbau nur den Kassenumsatz-Sync bei. Empfang, Aufbereitung und Archivierung der E-Rechnung übernimmt das Buchhaltungstool. Das ist keine Notlösung, sondern ein üblicher Weg, solange du weißt, dass die Pflicht dort und nicht in der Kasse erfüllt wird.

Was 2027 und 2028 dazukommt

Für den verpflichtenden Versand erzeugst du strukturierte B2B-Rechnungen über das angebundene Buchhaltungstool, nicht über flour. Falls flour die 2024 angekündigte Funktion doch noch ausliefert, kannst du den Weg neu bewerten. Verlass dich vorerst nicht darauf.

Für die meisten Kassenbetriebe in Gastronomie und Einzelhandel ist der Versand ohnehin der seltenere Fall. Das Tagesgeschäft läuft über Barverkäufe und Belege an Endkunden, und dort gilt die E-Rechnungs-Pflicht nicht: Rechnungen an Privatpersonen bleiben außen vor. Relevant wird der strukturierte Versand erst, wenn du regelmäßig an Geschäftskunden fakturierst, etwa als Caterer mit Firmenkunden, als Großhändler oder als Dienstleister mit B2B-Aufträgen. Genau diese Rechnungen erstellst du dann im Buchhaltungstool, das XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben kann, während flour weiter die Kasse und den Umsatz-Sync abdeckt.

Bis dahin lautet die Empfehlung schlicht: Empfang jetzt über die Buchhaltung lösen, den Versand-Case erst dann angehen, wenn er dich betrifft, und den Produktstand bei flour im Auge behalten. Sollte der Anbieter die 2024 angekündigte E-Rechnungs-Funktion nachreichen und öffentlich dokumentieren, verkürzt sich der Weg. Bis das belegt ist, bleibt der Buchhaltungs-Stack der verlässliche Pfad.

Wie sich flour im E-Rechnungs-Feld einordnet

flour ist bei der E-Rechnung kein Vorreiter, aber auch kein Sonderfall. Viele Cloud-Kassen konzentrieren sich auf TSE, Belegausgabe und Buchhaltungs-Export und überlassen die E-Rechnung dem angebundenen Rechnungswesen. Wo flour punktet, ist die Breite der Buchhaltungs-Schnittstellen: Lexware Office, DATEV, MeinFiskal, Kontolino und BMD decken die gängigen Wege ab, vom Kleinbetrieb bis zur Kanzlei-Zusammenarbeit. Über diese Schnittstellen lässt sich die E-Rechnungs-Pflicht zuverlässig erfüllen, auch wenn die Kasse selbst kein eigenes Modul dafür mitbringt. Kritisch bleibt allein die offene Marketing-Zusage aus 2024, die bis heute nicht eingelöst ist. Solange sie nicht belegt nachgereicht wird, würde ich meine E-Rechnungs-Strategie nicht auf ein flour-eigenes Feature stützen.

Häufige Fragen

Hat flour die 2024 versprochene E-Rechnungs-Funktion umgesetzt?

Auf den Produkt- und Preisseiten 2026 ist keine solche Funktion dokumentiert. Behandle die Ankündigung als offen, nicht als erfüllt.

Kann ich mit flour E-Rechnungen empfangen?

flour dokumentiert das nicht. Der Empfang läuft über die angebundene Buchhaltung, am einfachsten über Lexware Office.

Brauche ich für DATEV den Plus-Tarif?

Ja. Der DATEV-Export ist ab flour Plus enthalten. Im Base-Tarif gibt es als Buchhaltungsweg das Lexware-Office-Add-on für 5 Euro im Monat.

Welche Formate versendet flour bei der E-Rechnung?

flour dokumentiert keinen strukturierten E-Rechnungs-Versand, also weder XRechnung noch ZUGFeRD aus der Kasse heraus. Die Tagesumsätze wandern als Buchungssatz in den angebundenen Buchhaltungs-Stack, nicht als normkonforme Rechnung an einen B2B-Empfänger. Für den ab 2027 gestaffelt verpflichtenden Versand nutzt du die Rechnungsfunktion des Buchhaltungstools.

Was kostet die E-Rechnung bei flour zusätzlich?

Die Kasse selbst rechnet keinen eigenen Aufpreis für E-Rechnung ab, weil sie die Funktion nicht anbietet. Kosten entstehen über den Buchhaltungsweg: Im Base-Tarif ist das Lexware-Office-Add-on mit 5 Euro im Monat der günstigste Empfangskanal. Ab flour Plus (ab 59 Euro im Monat netto bei jährlicher Zahlweise) sind DATEV und weitere Schnittstellen ohne Extra-Add-on enthalten, die eigentliche E-Rechnungsplattform stellt dann DATEV bereit.

Muss ich die E-Rechnung 2026 schon versenden können?

Nein. Verpflichtend ist 2026 nur der Empfang und die GoBD-konforme Archivierung eingehender B2B-E-Rechnungen. Der strukturierte Versand wird erst ab dem 1. Januar 2027 Pflicht, zunächst für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 dann für alle. Rechnungen an Privatkunden sind generell ausgenommen.
DATEV-Export, E-Rechnung nicht dokumentiert

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flour hat solide Buchhaltungs-Exporte, dokumentiert aber keine E-Rechnungs-Funktion. Empfang und Versand laufen über die Buchhaltung.

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