GoBD 2025: Was die zweite Änderung für deine Kasse bedeutet
Kassensystemevergleich.deLetztes Update 25.06.2026 Lesezeit 1:47 Min.Kurz gesagt: Das Bundesfinanzministerium hat die GoBD am 14. Juli 2025 zum zweiten Mal geändert, vor allem wegen der E-Rechnung.
Es ist keine Neukonzeption, sondern eine Anpassung an die seit Anfang 2025 geltende E-Rechnungs-Empfangspflicht. Wichtigste Folge für dich: empfangene E-Rechnungen GoBD-konform archivieren und die Verfahrensdokumentation aktualisieren.
GoBD klingt nach trockenem Verwaltungsdeutsch, betrifft aber jeden Betrieb mit elektronischer Kasse oder digitaler Buchhaltung. Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln 2025 nachgeschärft. Was sich geändert hat und was du konkret tun musst, steht hier.
Was sind die GoBD?
GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Sie legen fest, wie du steuerlich relevante Daten erfassen, unveränderbar speichern und über die Aufbewahrungsfrist hinweg lesbar halten musst. Dazu gehört auch die Verfahrensdokumentation: eine Beschreibung, wie deine Kasse und deine Buchhaltung organisiert sind.
Was hat sich 2025 geändert?
Am 14. Juli 2025 hat das Bundesfinanzministerium die zweite Änderung der GoBD veröffentlicht (Aktenzeichen IV D 2 – S 0316/00128/005/088). Keine grundlegend neue Fassung, sondern eine Angleichung an verschiedene Gesetzesänderungen. Der wichtigste Treiber ist die E-Rechnung: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, und die GoBD regeln jetzt konkret, wie die Archivierung dabei auszusehen hat. Insgesamt hat das BMF elf Abschnitte angepasst und einen neuen Abschnitt aufgenommen.
Was bedeutet das praktisch für deine Kasse und Buchhaltung?
Für die meisten Betriebe läuft es auf drei Punkte hinaus:
- E-Rechnungen im Originalformat aufbewahren. Eine empfangene E-Rechnung muss in ihrem strukturierten elektronischen Format archiviert werden, nicht nur als ausgedrucktes PDF. Der maschinenlesbare Datensatz ist das aufzubewahrende Original.
- Unveränderbarkeit sicherstellen. Deine Archivlösung muss garantieren, dass die Belege nachträglich nicht verändert werden können und über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben.
- Verfahrensdokumentation aktualisieren. Wenn du neue Wege für Empfang und Archivierung von E-Rechnungen einführst, gehört das in deine Verfahrensdokumentation. Bei einer Prüfung ist sie der Nachweis, dass dein Ablauf GoBD-konform ist.
Wer ist betroffen?
Die GoBD gelten für alle buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Unternehmen, unabhängig von der Größe. Wer eine elektronische Kasse betreibt oder digital Rechnungen empfängt, fällt darunter. Moderne Kassensysteme und Buchhaltungsprogramme erledigen die GoBD-konforme Speicherung inzwischen weitgehend automatisch. Die Verantwortung für einen sauberen Ablauf liegt trotzdem bei dir, nicht beim Softwareanbieter.
Häufige Fragen zur GoBD-Änderung 2025
Muss ich wegen der GoBD-Änderung etwas umstellen?
Wenn dein Kassensystem und deine Buchhaltung E-Rechnungen bereits im strukturierten Format empfangen und revisionssicher archivieren, ist der Handlungsbedarf gering. Prüfe vor allem, ob deine Verfahrensdokumentation den aktuellen Ablauf abbildet.
Reicht es, eine E-Rechnung auszudrucken und abzuheften?
Nein. Aufzubewahren ist der strukturierte elektronische Datensatz im Originalformat. Ein Ausdruck ersetzt das Original nicht.
Hängt die GoBD-Änderung mit der E-Rechnung zusammen?
Ja. Die Anpassung wurde maßgeblich durch die seit 1. Januar 2025 geltende E-Rechnungs-Empfangspflicht ausgelöst.
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