TSE-Pflicht für Kassen und Taxameter: Der Stand 2026
Von:
Christian Jansen
Letztes Update 25.06.2026 Lesezeit 1:23 Min.
Kurz gesagt: Kassen brauchen seit 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Für Taxameter und Wegstreckenzähler wird die Pflicht seit 2026 durchgesetzt.
Die Schonfrist für Taxi- und Mietwagenbetriebe lief Ende 2025 ab. Wer ein Taxameter ohne TSE betreibt, muss jetzt nachrüsten.
Die TSE ist das Herzstück der manipulationssicheren Kasse. Für klassische Kassensysteme ist sie längst Alltag, für Taxameter greift die Pflicht seit 2026 ohne Ausnahme.
Was ist die TSE und wofür ist sie da?
TSE steht für technische Sicherheitseinrichtung. Sie protokolliert jeden Kassenvorgang manipulationssicher und signiert ihn, sodass nachträgliche Änderungen erkennbar werden. Rechtlich verankert ist sie in Paragraf 146a der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung. Der Zweck: Umsätze lassen sich damit weder nachträglich löschen noch unbemerkt verändern.
Seit wann gilt die TSE-Pflicht?
- Kassensysteme und Registrierkassen: TSE-Pflicht seit dem 1. Januar 2020.
- Taxameter und Wegstreckenzähler: grundsätzlich seit dem 1. Januar 2024. Dafür galt aber eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2025, in der Verstöße nicht geahndet wurden.
Was ändert sich 2026 für Taxi und Mietwagen?
Mit dem Auslaufen der Nichtbeanstandung zum Jahresende 2025 wird die TSE-Pflicht für Taxameter und Wegstreckenzähler seit dem 1. Januar 2026 in der Praxis durchgesetzt. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen heißt das: Das Messgerät muss mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Wer die Nachrüstung bisher aufgeschoben hat, sollte das Gespräch mit dem Taxameter-Anbieter nicht weiter hinauszögern.
Was du prüfen solltest
- Ist deine Kasse beziehungsweise dein Taxameter mit einer zertifizierten TSE ausgestattet?
- Hast du das Gerät auch beim Finanzamt gemeldet? Die Kassenmeldepflicht über ELSTER gilt seit 2025 zusätzlich zur TSE.
- Gibst du Belege aus? Die Belegausgabepflicht gehört zum selben Regelwerk.
Häufige Fragen zur TSE-Pflicht
Brauchen Taxameter wirklich eine TSE?
Ja, ohne Wenn und Aber. Die Pflicht gilt seit 2024, und seit dem 1. Januar 2026 wird sie nach Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung auch durchgesetzt.
Reicht die TSE allein aus?
Nein, die TSE ist nur ein Teil des Regelwerks. Dazu kommen die Belegausgabepflicht und seit 2025 die Meldung des Systems beim Finanzamt über ELSTER.
Gilt für meine Kasse noch eine Übergangsfrist?
Für klassische Kassensysteme nicht, die TSE-Pflicht besteht dort seit 2020. Die Schonfrist betraf nur Taxameter und Wegstreckenzähler und ist Ende 2025 ausgelaufen.
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