Vectron und die E-Rechnung: Was die Kasse kann (2026)
Von:
Christian Jansen
Letztes Update 14.07.2026
Kurz gesagt (Stand 2026): Vectron kündigt eine E-Rechnungs-Lösung an, hat sie aber noch nicht.
- E-Rechnung empfangen: nein
- E-Rechnung senden: geplant, noch nicht verfügbar
- DATEV: ja, zertifizierte Anbindung ans Kassenarchiv online
Vectron sagt offen, dass die eigene E-Rechnungs-Lösung noch nicht fertig ist. Ehrlich, keine Frage. Nur löst das dein Problem nicht: Die Empfangspflicht gilt bereits, unabhängig davon, ob der Anbieter nachgezogen hat. Dieser Artikel zeigt, was Vectron heute tatsächlich kann und wie du die gesetzliche Anforderung in der Zwischenzeit erfüllst.
Worum es bei der E-Rechnungs-Pflicht geht
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren können. Das Versenden wird gestaffelt Pflicht: ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD), kein PDF.
Der Unterschied zwischen den Formaten ist für die Praxis wichtig. Die XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz ohne sichtbares Bild, ZUGFeRD (in Frankreich Factur-X genannt) kombiniert dagegen eine PDF-Datei mit eingebettetem XML. Beide erfüllen die Norm EN 16931, beide sind zulässig. Für dich als Empfänger heißt das: Du musst mit beiden Varianten umgehen können, denn welches Format deine Lieferanten schicken, entscheiden sie, nicht du. Ein PDF, das du bisher per Mail bekommen und ausgedruckt hast, ist ausdrücklich keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Es fehlt der maschinenlesbare Datenkern.
Kurz gesagt: Empfangen musst du seit 2025, Senden erst später. Diese Reihenfolge erklärt auch, warum eine Anbieter-Lücke beim Versand aktuell noch zu verkraften ist, eine Lücke beim Empfang aber nicht. Genau hier steht Vectron heute.
Was kann Vectron bei der E-Rechnung?
Vectron hat eine eigene Landing-Page zur E-Rechnungspflicht, die die Gesetzeslage korrekt beschreibt. Zur eigenen Lösung heißt es dort im Futur: „Die Integration von E-Rechnung-Standards (ZUGFeRD/X-Rechnung) direkt in unsere Kassensysteme ist geplant.“ Angekündigt ist ein Modul über myVectron mit schrittweiser Einführung bis 2028, auch für Kunden ohne myVectron. Einen konkreten Termin oder ein fertiges Format gibt es bisher nicht.
Heute erzeugt das Backoffice-Modul Vectron Contacts Ausgangsrechnungen nur als PDF. Eingehende XRechnungen oder ZUGFeRD-Dateien lassen sich weder empfangen noch archivieren. Einen PEPPOL-Anschluss erwähnt Vectron an keiner Stelle.
Empfang: heute nicht möglich
Das ist der kritische Punkt. Vectron-Kasse und myVectron können Stand 06/2026 keine XRechnung, kein ZUGFeRD und keinen PEPPOL-Beleg empfangen. Auch die GoBD-konforme Archivierung eingehender Rechnungen fehlt. Schickt dir ein Getränkelieferant, ein Fleischgroßhändler oder deine Steuerkanzlei ab sofort eine strukturierte Rechnung, hat dein Kassensystem dafür schlicht keinen Platz. Du brauchst zwingend einen anderen Weg, und den beschreiben wir weiter unten.
Senden: angekündigt, aber ohne Termin
Beim Versand ist die Lage entspannter, weil die Pflicht erst 2027 beziehungsweise 2028 greift. Vectron nennt als Zielformate XRechnung und ZUGFeRD Version 2, beide würden die Norm erfüllen. Das Problem: Es gibt weder ein Auslieferungsdatum noch belastbare Details, wie die Funktion später aussieht. Die Formulierung „schrittweise Einführung bis 2028″ ist ein Zielkorridor, keine Zusage. Verlass dich für deine Versandpflicht nicht auf einen Termin, den der Anbieter selbst offenlässt. Solange nichts ausgeliefert ist, erzeugt Vectron Contacts weiterhin nur PDF-Rechnungen, und ein PDF genügt der Versandpflicht nicht.
DATEV-Anbindung: funktioniert, aber betrifft nur Kassendaten
Die DATEV-Anbindung funktioniert dagegen: myVectron überträgt Kassendaten DSFinV-K-konform ans DATEV Kassenarchiv online, enthalten im VECTRON SMART Paket DE. Das deckt aber nur Kassendaten ab, keine Eingangs- oder Ausgangsrechnungen.
Diesen Unterschied verwechseln viele Betriebe. Die DATEV-Schnittstelle löst deine Buchhaltungs-Übergabe der Tagesumsätze, nicht deine E-Rechnungs-Pflicht. Sie schiebt die steuerrelevanten Kassentransaktionen automatisiert in die DATEV-Cloud deines Steuerberaters. Was sie nicht tut: eine eingehende XRechnung deines Lieferanten annehmen oder eine ausgehende E-Rechnung an deinen Firmenkunden erzeugen. Für den Bäckerei- oder Filialbetrieb ist die DATEV-Anbindung ein gutes Argument für Vectron, beim Thema E-Rechnung ist sie schlicht das falsche Werkzeug. Ein Hinweis noch für Betriebe in Österreich: Dort ist die DATEV-Anbindung nicht im Paket enthalten, sondern eine separate Lizenz.
So erfüllst du die Empfangspflicht heute
Warte nicht auf das angekündigte Modul, die Empfangspflicht gilt schon:
- DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk für den Empfang, die Prüfung und die GoBD-Archivierung eingehender E-Rechnungen.
- Alternativ ein GoBD-konformes Mailarchiv für Betriebe mit wenig Rechnungseingang.
Die Vectron-DATEV-Kassendaten laufen davon unabhängig weiter. Liefert Vectron das myVectron-E-Rechnungsmodul irgendwann aus, kannst du deinen Zwischenweg neu bewerten und bei Bedarf migrieren.
Der Punkt: Bei diesem Setup wird die Buchhaltungssoftware dein E-Rechnungs-Zentrum, nicht die Kasse. Eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien landen in DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk, werden dort geprüft, verbucht und rechtssicher archiviert. Deine Vectron-Kasse macht weiter, was sie gut kann: bonieren, kassieren, die Tagesumsätze per DATEV-Schnittstelle an den Steuerberater melden. Zwei Systeme, klare Aufgabenteilung. Das ist keine Notlösung. Für viele Betriebe ist das ohnehin die sauberere Trennung, weil Rechnungseingang und Kassenbuch fachlich verschiedene Dinge sind.
Für Betriebe mit überschaubarem Rechnungseingang, etwa ein Café mit wenigen Lieferanten, reicht in der Übergangszeit auch ein GoBD-konformes Mailarchiv. Wichtig dabei: Die eingehenden Dateien müssen unveränderbar und mit Zeitstempel abgelegt werden, nicht bloß im normalen Mailpostfach liegen. Steigt das Rechnungsvolumen oder musst du 2027 selbst versenden, ist die Buchhaltungslösung der belastbarere Weg. So oder so brauchst du für den Empfang heute schon eine Antwort. Ein „Vectron kommt noch“ ändert nichts an der geltenden Pflicht.
Was 2027 und 2028 dazukommt
Besonders Gastronomie- und Bäckereibetriebe mit Catering- oder Liefergeschäft an Firmen brauchen ab 2027 strukturierte Ausgangsrechnungen. Ob Vectrons Modul bis dahin fertig ist, steht offen. Plane deshalb nicht damit. Bis zur Verfügbarkeit erzeugst du B2B-Rechnungen über deine Buchhaltungssoftware.
Ein konkretes Beispiel: Eine Bäckerei mit Filialbetrieb, die morgens Backwaren an Kantinen, Hotels und Firmenkunden liefert, stellt genau die Rechnungen aus, die ab 2027 strukturiert sein müssen. Wer im B2B-Geschäft ab dem Umsatzschwellenwert liegt, kommt an der Versandpflicht nicht vorbei. Betriebe über 800.000 Euro Vorjahresumsatz sind ab dem 1. Januar 2027 dran, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Das rein an Endkunden gerichtete Tagesgeschäft an der Theke ist davon nicht betroffen, denn die Pflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen.
Praktisch heißt das: Richte deinen Empfangsweg jetzt ein und erweitere dieselbe Buchhaltungslösung rechtzeitig um den Versand, bevor deine Frist greift. DATEV Unternehmen online, lexoffice und sevDesk können das Senden strukturierter Rechnungen ohnehin, deshalb ist der Schritt von „nur empfangen“ zu „auch senden“ bei diesem Setup klein. Du baust also keine Wegwerf-Lösung, sondern eine, die beide Pflichten abdeckt, egal ob und wann Vectrons eigenes Modul erscheint. Kommt es doch noch, prüfst du in Ruhe, ob eine Migration in die Kasse Vorteile bringt. Bis dahin bist du von keinem offenen Termin abhängig.
Wie sich Vectron im E-Rechnungs-Feld einordnet
Vectron ist bei der Kernfunktion Kassieren, Filialverwaltung und Branchenlösungen für Gastronomie, Bäckerei und Metzgerei stark aufgestellt, bleibt beim Thema E-Rechnung aber ein Nachzügler. Wer Vectron wegen der Kassen-Stärken wählt, sollte die E-Rechnung bewusst als externe Baustelle einplanen und nicht auf das angekündigte Modul warten. Immerhin kommuniziert der Anbieter offen, dass die Lösung noch fehlt, statt Empfang oder Versand fälschlich als vorhanden auszuweisen. Das hilft bei der Planung, ersetzt aber keine Funktion. Für die Kaufentscheidung heißt das: Rechne den externen Buchhaltungsweg als festen Bestandteil deiner Vectron-Nutzung ein, nicht als vorübergehenden Behelf.
Häufige Fragen
Kann Vectron heute schon E-Rechnungen senden?
Nein. Vectron Contacts erzeugt PDF-Rechnungen, kein strukturiertes Format. Eine eigene E-Rechnungs-Lösung ist angekündigt, aber ohne Termin.
Kann Vectron E-Rechnungen empfangen?
Nein. Den Empfang löst du über deine Buchhaltung (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk).
Was kann die DATEV-Anbindung?
Sie überträgt die Kassendaten DSFinV-K-konform ans DATEV Kassenarchiv online. Eingangs- und Ausgangsrechnungen sind nicht Teil davon.
Welche Formate soll Vectron später versenden?
Was kostet die E-Rechnung bei Vectron?
Muss ich als reiner Endkunden-Betrieb überhaupt etwas tun?
Vectron Kassensysteme
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