Kartenzahlung in der Gastronomie: Lohnt sich der Umstieg?
Von:
Christian Jansen
Thomas Kirsche
Letztes Update 23.09.2026
Kurz gesagt: Wer in der Gastronomie keine Karte akzeptiert, ist inzwischen die Ausnahme.
Eine Auswertung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands vom September 2026 hat die Google-Maps-Einträge von 70.364 Restaurants in den 101 größten Städten ausgewertet. Bei 89 Prozent davon ist Kartenzahlung als Zahlungsart hinterlegt.
Eine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung gibt es weiterhin nicht. Zwei andere Gründe sprechen trotzdem dafür, die Entscheidung jetzt zu treffen.
Über Kartenzahlung in der Gastronomie wird seit Jahren dasselbe diskutiert: Gebühren gegen Bequemlichkeit, Trinkgeld gegen Nachvollziehbarkeit. Neu ist, dass sich die Ausgangslage verschoben hat. Wer heute kein Kartenterminal auf den Tresen stellt, verteidigt nicht mehr den Normalfall, sondern eine Minderheitenposition.
Die Zahlen wirken auf den ersten Blick eindeutig, haben aber Grenzen, die man kennen sollte. Dazu kommt ein Grund, den man in der Kartenzahlungsdebatte selten hört: eine geplante Änderung im Steuerrecht, die die Rechnung noch einmal verschiebt.
Was die DSGV-Auswertung zeigt und was nicht
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat Ende Juli 2026 die öffentlich einsehbaren Google-Maps-Einträge von 70.364 Restaurants in den 101 einwohnerstärksten Städten Deutschlands ausgewertet und die Ergebnisse Anfang September veröffentlicht. Kernbefund: Bei 89 Prozent der Betriebe ist Kartenzahlung als Zahlungsart angegeben.
Regional geht das weit auseinander. In Konstanz sind es 97,6 Prozent, in Gütersloh 96,8, in Kiel 95,8. Am anderen Ende steht Ludwigshafen am Rhein, wo 34,3 Prozent der Betriebe ausschließlich Bargeld annehmen. Nach Betriebsart sind es vor allem Imbisse und Fast-Food-Betriebe, die beim Bargeld bleiben: 20,4 Prozent von ihnen nehmen nur Bares. Bei italienischen Restaurants sind es 3,9 Prozent, bei Burger-Restaurants 3,3.
Was die Zahl nicht sagt.
Die 89 Prozent beschreiben, wie viele Betriebe Kartenzahlung anbieten, nicht welcher Anteil des Umsatzes per Karte hereinkommt. Die Daten stammen aus Google-Maps-Einträgen, nicht aus Transaktionen, und bei rund einem Viertel der Betriebe fehlte die Angabe ganz. Es ist außerdem eine Momentaufnahme ohne Vorjahresvergleich. Wer daraus liest, die Gastronomie kehre dem Bargeld den Rücken, legt mehr in die Zahl hinein, als sie hergibt.
Was sie sehr wohl hergibt: eine Aussage über Erwartungen. Wenn neun von zehn Betrieben in deiner Stadt Karte annehmen, dann ist das der Zustand, auf den sich deine Gäste eingestellt haben. Das gilt unabhängig davon, wie oft sie die Karte tatsächlich zücken.
Der Grund, den fast niemand auf dem Zettel hat: der Beleg ab 2028
Hier wird es interessant, denn dieser Punkt taucht in der Kartenzahlungsdebatte praktisch nie auf.
Das Bundesfinanzministerium hat am 7. August 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bonpflicht umbaut; am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen. Die Pflicht zum gedruckten Beleg soll zum 1. Januar 2028 wegfallen und durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden: ein digitaler Beleg in einem standardisierten Datenformat, unmittelbar zum Geschäftsvorfall. Eine Papierquittung gibt es weiterhin auf Wunsch. Geltendes Recht ist das noch nicht, Bundestag und Bundesrat stehen aus, und die Verbände fordern Nachbesserungen. Den Stand ordnen wir laufend im Ratgeber zur Registrierkassenpflicht in Deutschland ein.
Der Zusammenhang zur Zahlungsart liegt im Übergabeweg. Einen elektronischen Beleg musst du dem Gast irgendwie zustellen. Bei einer Kartenzahlung gibt es dafür bereits einen Vorgang, an den sich der Beleg hängen lässt: Terminal und Kasse sprechen ohnehin miteinander, der Gast steht mit dem Smartphone oder der Karte am Tisch. Bei einer Barzahlung fehlt dieser Anknüpfungspunkt. Dann brauchst du einen eigenen Weg, üblicherweise einen QR-Code auf dem Display, den der Gast abscannen muss.
Das ist kein Argument gegen Bargeld und schon gar kein gesetzlicher Zwang. Aber wer die Belegumstellung ohnehin vor sich hat, trifft die Terminal-Entscheidung besser jetzt als zweimal. Wie der elektronische Beleg praktisch funktioniert, steht im Ratgeber zu digitalen Kassenzetteln.
Was Kartenzahlung wirklich kostet
Der häufigste Einwand bleibt der richtige: Kartenzahlung kostet Geld, Bargeld scheinbar nicht.
Scheinbar, weil auch Bargeld nicht umsonst ist. Wechselgeld muss beschafft, gezählt und zur Bank gebracht werden, der Zählvorgang kostet Arbeitszeit nach Feierabend, und Bargeldbestände wollen versichert sein. Diese Kosten stehen nur auf keiner Abrechnung, deshalb fallen sie nicht auf.
Die Kartenkosten dagegen sind sichtbar und setzen sich meist aus drei Teilen zusammen: einer monatlichen Grundgebühr oder Terminalmiete, einer prozentualen Gebühr je Transaktion und je nach Anbieter einer festen Gebühr pro Zahlung. Gerade bei kleinen Beträgen macht der Fixanteil den Unterschied, weshalb sich der Vergleich für Betriebe mit vielen kleinen Bons besonders lohnt. Die Modelle und Konditionen der Anbieter haben wir im Ratgeber Kartenleser und Kartenzahlung im Vergleich aufgeschlüsselt.
Bewegung gibt es auch bei den Anbietern selbst. Anfang September 2026 haben der Großhändler Transgourmet und VR Payment mit tgPAY eine gemeinsame Bezahllösung für die Außer-Haus-Verpflegung gestartet, die sich laut Anbieter an das vorhandene Kassensystem anbinden lässt. Konkrete Konditionen nennt die Ankündigung nicht. Bemerkenswert ist weniger das Angebot als der Absender: Wenn Lebensmittelgroßhändler anfangen, Zahlungsabwicklung mitzuverkaufen, ist der Markt in Bewegung.
Was gegen die Umstellung spricht
Ein paar Einwände halten der Prüfung stand, und die sollte man nicht kleinreden:
- Sehr kleine Beträge. Bei einem Betrieb, dessen Durchschnittsbon bei zwei bis drei Euro liegt, frisst die Transaktionsgebühr einen spürbaren Teil der Marge. Das ist der Grund, warum ausgerechnet Imbisse in der DSGV-Auswertung am häufigsten beim Bargeld bleiben.
- Trinkgeld. Kartentrinkgeld erreicht das Personal je nach Betrieb und Abrechnung nicht so unmittelbar wie der Schein auf dem Teller. Das ist eine Frage der internen Regelung, aber eine echte.
- Ausfallrisiko. Fällt die Verbindung aus, steht der Betrieb ohne Bargeldkasse still. Ein Offline-Modus im Terminal oder eine Barkasse als Rückfallebene gehört dazu.
Die ehrliche Antwort lautet deshalb nicht „Karte für alle“, sondern: Rechne mit deinem eigenen Durchschnittsbon. Bei einem Restaurant mit 40 Euro pro Tisch sieht die Rechnung völlig anders aus als beim Kiosk mit 2,50 Euro.
Und die Pflicht?
Es gibt keine. Eine gesetzliche Verpflichtung, Kartenzahlung anzunehmen, existiert in Deutschland nicht. Es gab dazu eine Bundesratsinitiative, aber daraus ist kein Gesetz geworden. Wer das genauer wissen will, findet die Rechtslage samt Zeitplan im Beitrag Kartenzahlung Pflicht 2026?.
Umgekehrt gilt aber auch: Niemand muss Bargeld ablehnen. Beides nebeneinander anzubieten, ist in der Gastronomie weiterhin der Normalfall und die Variante mit den wenigsten Reibungsverlusten.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du noch kein Terminal hast, sind es drei Schritte, und keiner davon muss heute passieren:
- Durchschnittsbon ausrechnen. Umsatz geteilt durch Anzahl der Bons, das steht in jeder Kassenauswertung. Diese eine Zahl entscheidet, ob sich prozentuale oder fixe Gebührenmodelle für dich lohnen.
- Kasse und Terminal zusammen denken. Ein Terminal, das mit deiner Kasse spricht, spart das doppelte Eintippen und liefert später den Anknüpfungspunkt für den elektronischen Beleg. Welche Systeme das können, steht im Vergleich Kassensystem Gastronomie.
- Vertragslaufzeiten prüfen. Terminalmieten laufen oft über 24 bis 48 Monate. Wer 2027 ohnehin über die Kasse nachdenken muss, sollte sich nicht vorher lange binden.
Der Rest ist Rechnen, nicht Weltanschauung. Die DSGV-Zahlen sagen nur, wo die Mehrheit inzwischen steht. Ob das für deinen Betrieb gilt, steht in deiner eigenen Kassenauswertung.
Trag unten drei Werte ein:
- Deinen Kartenumsatz pro Monat, also nur den Teil, der über Karte läuft.
- Den durchschnittlichen Warenkorb/Bon in deinem Geschäft.
- Wie viel davon über girocard oder Debit läuft (wenn du die Zahl nicht kennst, lass die Vorgabe stehen).
Der Rechner rechnet sofort mit, du musst nichts bestätigen. Über die Filter grenzt du auf Gerätetyp und Vertragsbindung ein, unter „Feineinstellungen“ stellst du Betrachtungszeitraum und Kundenstruktur.
Kostenrechner
Der Rest läuft als Kreditkarte. Im deutschen Handel sind 60–80 % girocard typisch.
Feineinstellungen
Legt fest, über wie viele Monate Geräte- und Anschlussgebühren umgelegt werden.
Steht „ab" vor dem Preis, fehlt uns eine Angabe, die ins Gewicht fällt. Am häufigsten ist das die Mindestgebühr je Kartenzahlung oder pro Monat, dazu kommen der Aufschlag für Firmenkarten und der Aufschlag für Karten von außerhalb des EWR. Diese Angaben veröffentlicht längst nicht jeder Anbieter. Wir schätzen sie nicht, sondern fragen bei den Anbietern nach; wie wir damit umgehen, steht unter So rechnen wir.
Gesamtkosten pro Monat = Grundgebühr + Disagio auf deinen Kartenmix + Transaktionsgebühren + feste Monats- und Jahresgebühren, dazu Gerätepreis und Anschlussgebühr anteilig auf den gewählten Betrachtungszeitraum umgelegt (Vorgabe 24 Monate, einstellbar unter Feineinstellungen). Bleibt dein Umsatz unter dem Mindestumsatz eines Tarifs, rechnen wir die Gebühr dafür anteilig mit. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Konditionen siehe Anbieterseite.
Der Rechner vergleicht alle hier aufgeführten Tarife unabhängig voneinander. Zu einem Teil der Anbieter unterhalten wir eine Partnerschaft und erhalten gegebenenfalls eine Vergütung, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auf die Reihenfolge wirkt sich das nur dort aus, wo ausdrücklich „Anzeige" steht.
Vorteile des Kostenvergleichs
- Der Vergleichsrechner bietet dir eine einfache, kostenlose und benutzerfreundliche Lösung, um die geschätzten Kosten für die Akzeptanz von Kartenzahlungen zu vergleichen.
- Der Rechner kann dir dabei helfen, Geld zu sparen.
- In Verhandlungen kennst du die Preise der Wettbewerber und kannst so Kosten reduzieren.
- Die Filter nach Laufzeit und Gerätetyp ermöglichen dir eine gute Abstimmung der Ergebnisse mit deinen Anforderungen.
Annahmen und Hinweise
Der Rechner arbeitet mit drei Angaben von dir und einer Annahme, die er treffen muss.
Von dir kommen der Kartenumsatz pro Monat, der durchschnittliche Bon und der Anteil, der über girocard oder Debit läuft. Den girocard-Anteil stellst du selbst ein, der Rest gilt als Kreditkarte. Über die Filter für Gerätetyp und Vertragsbindung grenzt du zusätzlich ein, was für dich überhaupt in Frage kommt. Tarife, die dabei herausfallen, bleiben sichtbar: Sie stehen mit Preis und Grund in einem zweiten Block darunter.
Annehmen muss der Rechner, wie sich dein Nicht-girocard-Umsatz aufteilt. Denn nicht jede Kreditkarte kostet gleich viel: Firmenkarten sind von der EU-Deckelung ausgenommen, Karten von außerhalb des EWR ebenfalls. Unter „Feineinstellungen“ wählst du zwischen überwiegend privater Kundschaft, vielen Geschäftskunden und viel Auslandsgeschäft. Das ist eine redaktionelle Setzung und keine Messung deines tatsächlichen Kartenmix.
Was in den Monatspreis fließt: Grundgebühr, Disagio auf deinen Kartenmix, Transaktionsgebühren, Monatspauschalen und Jahresgebühren, dazu Gerätepreis und Anschlussgebühr, beide verteilt auf den Betrachtungszeitraum. Der steht auf 24 Monaten und lässt sich unter „Feineinstellungen“ verstellen. Mietgeräte stehen mit ihrer Monatsmiete in der Grundgebühr. Mindestgebühren je Zahlung und pro Monat rechnen wir mit, ebenso eine Gebühr für verfehlten Mindestumsatz.
Was daneben steht statt darin: Ausstiegskosten und Gebühren je Vorfall wie Chargeback oder Rücklastschrift. Beide hängen an einer Bedingung, deshalb stehen sie einzeln bei der jeweiligen Karte statt in der Monatssumme.
Was wir nicht berücksichtigen: Handelskarten und Kundenkarten mit eigenen Konditionen, individuell verhandelte Sätze, zeitlich befristete Aktionspreise und optionale Zusatzleistungen, die nur zahlt, wer sie bucht. Eine Aufschlüsselung nach Interbankenentgelt und Netzwerkgebühr nimmt der Rechner nicht vor: Bei Pauschalraten stecken beide bereits in dem Satz, den der Anbieter nennt.
Wo „ab“ vor dem Preis steht, fehlt uns eine Angabe, die ins Gewicht fällt. Am häufigsten ist das die Mindestgebühr je Zahlung oder pro Monat. Dazu kommen die Aufschläge für Firmenkarten und für Karten von außerhalb des EWR, die längst nicht jeder Anbieter veröffentlicht. Wir schätzen sie nicht. Stattdessen weisen wir den Preis als Untergrenze aus.
Die vollständige Methodik mit allen Annahmen, Grenzen und Datenquellen steht unter So rechnen wir.
Die Preise beruhen auf den genannten Annahmen und können von deinen tatsächlichen Kosten abweichen, etwa wenn dein girocard-Anteil anders liegt oder du einen individuell verhandelten Satz hast. Grundlage sind die Preislisten, AGB und Preis-Leistungs-Verzeichnisse der Anbieter sowie eigene Berechnungen. Wir arbeiten sorgfältig, können Fehler aber nicht ausschließen und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
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