Registrierkassenpflicht in Deutschland: Kommt sie 2027?
Von:
Christian Jansen
Letztes Update 12.07.2026 Lesezeit 4:41 Min.
Kurz gesagt: Eine Registrierkassenpflicht ab 2027 ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Es gibt einen Gesetzentwurf, kein geltendes Gesetz.
Betroffen wären nach dem Entwurf vor allem Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz, die heute noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Sie müssten dann eine elektronische Kasse mit TSE nutzen. Im Gegenzug soll die Bonpflicht gelockert werden: einen Beleg gäbe es erst ab 30 Euro.
Wer heute schon eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE hat, müsste nichts umstellen.
Seit Wochen kursiert in Foren und Newslettern die Meldung: Ab 2027 kommt die Registrierkassenpflicht. Diesmal ist tatsächlich etwas dran, denn das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf vorgelegt. Ein beschlossenes Gesetz ist das aber noch nicht. Dieser Ratgeber erklärt, was der Entwurf konkret vorsieht, wen er beträfe und was du jetzt schon wissen solltest.
Gibt es in Deutschland 2027 eine Registrierkassenpflicht?
Die ehrliche Antwort: geplant ja, beschlossen nein. Am 2. Juni 2026 hat das Bundesfinanzministerium einen sogenannten Referentenentwurf veröffentlicht. Das ist ein früher Arbeitsstand, der zunächst mit den Verbänden abgestimmt wird. Danach müssten noch das Kabinett, der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.
Wichtig für die Einordnung: In diesem Stadium kann sich am Inhalt noch einiges ändern, und im Extremfall kommt das Vorhaben gar nicht. Wenn du also liest, die Pflicht sei schon fix, stimmt das nicht. Fix ist bisher nur die politische Absicht aus dem Koalitionsvertrag 2025 und jetzt ein erster Entwurf dazu.
Wer wäre betroffen?
Nach dem Entwurf zielt die Pflicht auf Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz, die bisher bar kassieren und noch keine elektronische Kasse einsetzen. Gemeint ist also das Ende der offenen Ladenkasse, der klassischen Geldschublade ohne System, für größere Betriebe. Typische Beispiele sind Gastronomie, Einzelhandel, Bäckereien oder Friseure.
Ein Punkt ist dabei ausdrücklich noch offen: Es ist nicht abschließend geklärt, ob sich die 100.000 Euro auf den gesamten Jahresumsatz beziehen oder nur auf die Barumsätze. Der Deutsche Steuerberaterverband hat genau diese Unklarheit öffentlich kritisiert. Die meisten Fachleute gehen aktuell vom Gesamtumsatz aus. Sicher ist das aber nicht, und bis der Gesetzestext final steht, bleibt das eine offene Frage.
Was müsstest du dann haben?
Der Kern des Entwurfs ist keine bestimmte Kassenmarke, sondern eine Anforderung: eine elektronische Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Diese TSE signiert jeden Verkauf manipulationssicher. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 146a der Abgabenordnung, der die technischen Kassen-Anforderungen schon heute regelt.
Der entscheidende Punkt: Wenn du bereits eine moderne elektronische Kasse mit gültiger TSE nutzt, erfüllst du diese Anforderung schon. Für dich ändert sich dann nichts. Die neue Pflicht trifft vor allem die, die heute noch komplett ohne System arbeiten.
Was passiert im Gegenzug mit der Bonpflicht?
Die geplante Kassenpflicht kommt nicht allein. Der Entwurf koppelt sie an eine Erleichterung bei der Belegausgabe. Bisher muss für jeden Verkauf ein Beleg bereitgestellt werden, auch für den Kaugummi an der Kasse. Nach dem Entwurf soll eine Bagatellgrenze von 30 Euro gelten: Unterhalb dieses Betrags wäre kein Beleg mehr nötig.
Längerfristig soll der Papierbon ganz durch digitale Belege ersetzt werden, die Kunden bei Bedarf abrufen, etwa über einen QR-Code. Auch das steht aber noch im Entwurf und ist nicht in Kraft.
Welche Strafen sieht der Entwurf vor?
Der Entwurf hat Zähne.
Wer der Kassenpflicht nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Wer Manipulationssoftware herstellt oder einsetzt, macht sich sogar strafbar: geplant sind bis zu fünf Jahre Haft. Der Gesetzgeber will damit vor allem gezielten Steuerbetrug an der Kasse treffen.
Für einen ehrlich geführten Betrieb sind diese Zahlen kein Grund zur Panik. Sie sind eher ein deutliches Signal, das Thema Kasse rechtzeitig zu klären.
Das ist damit NICHT gemeint
Rund um das Thema laufen mehrere Regelungen durcheinander. Damit du nichts verwechselst, hier die wichtigsten Abgrenzungen:
- Nicht die österreichische Registrierkassenpflicht. Österreich hat so eine Pflicht schon seit 2016. Der deutsche Entwurf ist davon unabhängig und in den Details anders.
- Nicht die Kassenmeldepflicht. Seit 2025 musst du elektronische Kassen ohnehin beim Finanzamt melden. Das ist eine eigene Pflicht und hat mit der geplanten Kassenpflicht nichts zu tun.
- Nicht die Pflicht zur Kartenzahlung. Ob du Karten annehmen musst, ist eine völlig andere Frage. Eine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung gibt es nicht.
- Nicht neu ist die TSE-Pflicht selbst. Wer eine elektronische Kasse betreibt, braucht schon heute eine TSE. Neu wäre nur, dass größere Barbetriebe überhaupt zu einer elektronischen Kasse verpflichtet werden.
Was du jetzt tun kannst
Weil es sich um einen Entwurf handelt, musst du nichts überstürzen. Sinnvoll ist trotzdem, jetzt einen Schritt vorauszudenken. Besonders wenn du in die Nähe der 100.000-Euro-Grenze kommst und noch mit offener Kasse arbeitest.
Wer ohnehin über eine Kasse nachdenkt, ist mit einer modernen Cloud-Kasse mit integrierter TSE gut aufgestellt. Egal wie der Gesetzgeber die Grenze am Ende genau zieht, du bist auf der sicheren Seite. Ein guter Startpunkt ist ready2order: eine cloudbasierte Kasse, bei der die TSE-Anbindung bereits dabei ist und die vom Tablet bis zum Kassensystem skaliert.
ready2order
Je nach Betriebsgröße lohnt auch ein Blick auf Anbieter wie POSSUM oder Tillhub, bei denen die TSE ebenfalls Teil des Pakets ist. Wie viel eine solche Lösung kostet, rechnest du am besten konkret durch. Das haben wir dir im Ratgeber Kassensystem Kosten und speziell für die Sicherheitseinrichtung unter TSE-Kosten aufgeschlüsselt.
Häufige Fragen zur Registrierkassenpflicht in Deutschland
Ist die Registrierkassenpflicht 2027 schon beschlossen?
Nein. Es gibt seit dem 2. Juni 2026 einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, also einen frühen Arbeitsstand in der Verbändeanhörung. Bevor daraus geltendes Recht wird, müssen Kabinett, Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis dahin kann sich der Inhalt noch ändern.
Ab welchem Umsatz soll die Kassenpflicht gelten?
Nach dem Entwurf ab mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Noch offen ist, ob damit der gesamte Umsatz gemeint ist oder nur die Barumsätze. Der Steuerberaterverband hat diese Unklarheit kritisiert, die meisten Fachleute gehen derzeit vom Gesamtumsatz aus.
Ich habe schon eine elektronische Kasse mit TSE, muss ich etwas tun?
Nein. Wenn deine Kasse elektronisch arbeitet und eine gültige, zertifizierte TSE hat, erfüllst du die geplante Anforderung bereits. Die neue Pflicht richtet sich vor allem an Betriebe, die heute noch ganz ohne System kassieren.
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe mit offener Ladenkasse?
Nach dem aktuellen Entwurf nicht. Die offene Ladenkasse bleibt für Betriebe unterhalb der Umsatzgrenze grundsätzlich erlaubt. Eine allgemeine Kassenpflicht für jeden Betrieb ist nicht vorgesehen.
Was ist der Unterschied zur Kassenmeldepflicht?
Die Kassenmeldepflicht verlangt, dass du eine vorhandene elektronische Kasse beim Finanzamt anmeldest. Sie gilt schon heute. Die geplante Kassenpflicht betrifft die Frage davor: ob du überhaupt eine elektronische Kasse einsetzen musst.
Wird die Bonpflicht abgeschafft?
Nein, sie soll nur gelockert werden. Geplant ist eine Bagatellgrenze von 30 Euro, unterhalb der kein Beleg mehr nötig wäre. Für größere Beträge bleibt die Belegpflicht bestehen.
Quellen
- Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD (Ankündigung der elektronischen Kassenpflicht)
- Bundesfinanzministerium, Referentenentwurf zur elektronischen Kassenpflicht vom 2. Juni 2026 (Verbändeanhörung)
- Tagesspiegel: Klingbeil will großen Betrieben elektronische Kassen vorschreiben (Juni 2026)
- Handelsblatt: Klingbeil will Bonpflicht lockern und elektronische Kassen vorschreiben
Einen Überblick über alle Regeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz findest du in unserem Ratgeber zur Registrierkassenpflicht im DACH-Raum. Alle Kassensysteme im direkten Vergleich zeigen wir dir in unserem Kassensystem-Vergleich.
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