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Registrierkassenpflicht Deutschland

Von: Christian JansenChristian Jansen
Letztes Update 15.11.2022 Lesezeit 2:11 Min.
Deutschland

Kassenpflicht für Deutschland

Grundsätzlich gibt es in Deutschland (noch) keine Registerkassenpflicht wie in Österreich. Verwenden du aber eine Kassenlösung muss diese den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen. Früher waren die GoBD unter GDPdU bekannt.
Dort heißt es: ordnungsmäßig sind Bücher und Aufzeichnungen, wenn die Geschäftsvorfälle

  • nachvollziehbar,
  • vollständig,
  • richtig,
  • zeitgerecht
  • und geordnet in ihrer Auswirkung erfasst und anschließend gebucht bzw. verarbeitet sind

Was muss eine Registrierkasse konkret können?

Die einschlägigen Kassen Vorschriften besagen, dass folgende Unterlagen für das Finanzamt aufbewahrt werden müssen:

  • Journaldaten (Umsatz, Menge, Preise, …)
  • Historie der Artikel, Warengruppen und Preise
  • Bedienungsanleitung des Kassensystems
  • Protokoll über Einsatzorte sowie Einsatzzeiten

Wie müssen die Daten der Registrierkasse aufbewahrt werden?

Das BMF schreibt vor, dass alle Daten des Kassensystems zwingend elektronisch aufgezeichnet werden müssen. Zudem ist es erforderlich, dass die elektronisch erstellten Unterlagen während der Aufbewahrungsdauer (10 Jahre) jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar sowie maschinell auswertbar sein müssen. Ebenso ist es Pflicht, die Daten manipulationssicher zu speichern, das heißt, jede Änderung muss nachvollziehbar sein. Belege/Storno dürfen zum Beispiel nicht gelöscht werden können.
Neben elektronischen Registrierkassen haben Sie noch die Möglichkeit PC-Registrierkassen oder POS-Systeme einzusetzen.

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Unterschiede  Deutschland – Österreich

1. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Deutschland und Österreich ist, dass Deutschland mehrere verschiedene Sicherheitseinrichtungen/Manipulationsschutz  zertifizieren lassen wird. D.h. es wird mehrere Systeme geben, während in Österreich der Manipulationsschutz vom Gesetz her genau vorgeschrieben wird ist.
2. Nicht übernommen wurde in Deutschland die Belegerteilungspflicht, die auch in Österreich nicht unumstritten ist, aber als einzige Möglichkeit sicherstellt, dass die Umsätze auch im Kassensystem eingegeben werden.
Hier sind die Deutschen näher an der Praxis. Es ist wirklich sinnbefreit, dass in Österreich für jede noch so kleine Transaktion zwingend ein Bon auf Papier gedruckt werden muss.
3. In Österreich sind 15.000 Euro Jahresumsatz die Freigrenze für die Registrierkassenpflicht. In Deutschland liegt sie bisher bei 17.500 Euro.
4. Der deutsche Gesetzentwurf sieht eine Belegausgabe auf Verlangen des Kunden vor. Es wird damit ausdrücklich gesetzlich normiert, dass jedem Kunden das Recht zusteht, einen Beleg zu fordern. Eine Belegausgabepflicht ist nicht vorgesehen, da steuerliche Kontrollen auch ohne eine derartige Pflicht möglich sind. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle in Unternehmen soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau gesetzlich eingeführt werden. Diese Kassen-Nachschau soll als eigenständiges Verfahren speziell zum Zwecke der Überprüfung von Aufzeichnungen mittels Registrierkassen eingeführt werden. Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
5. Zur Sanktionen von Verstößen wird der Steuergefährdungstatbestand ergänzt. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße in der Höhen bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.

INSIKA-Verfahren

In Deutschland wird als Anti-Manipulationstechnologie das sogenannte INSIKA-Verfahren (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) gehandelt. Hier werden die Einzeldaten signiert – nachträgliche Veränderungen sind nicht mehr unerkannt möglich. Der Schlüssel für die elektronische Signatur wird durch eine Chipkarte erzeugt. Allerdings lehnt der Bund die Einführung eines solchen fälschungssicheren Chipkartensystems ab. Stattdessen sollen elektronische Registrierkassen von Ladenbesitzern ab 2020 über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Das hat die Bundesregierung im Juli 2016 in einem neuen Gesetzesentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beschlossen.

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