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Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)

Registrierkassensicherheitsverordnung - RKSV

RKSV

Spätestens ab 1. April 2017 muss deine Registrierkasse verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.
Lese nachfolgend, was du bis spätestens Ende März 2017 tun musst, um die in deiner Registrierkasse gespeicherten Daten gegen Manipulation zu schützen.

QR-Code am Beleg

beispiel kassenbon a4 qr-code rksv

A4 Bon mit QR Code

Der aktive Manipulationsschutz ist am Beleg als QR-Code erkennbar. Er beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung Ihrer Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Mit dieser Signatur werden deine Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet. Eine Datenmanipulation unterbricht die geschlossene Barumsatzkette und ist somit nachweisbar.
Tipp – sich helfen lassen
Kassenhändler und Kassenhersteller sowie Parteienvertreter (z.B. Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder) können dir bei den jeweiligen Schritten zur Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in deiner Registrierkasse weiterhelfen.

5 Tipps zur Inbetriename der Registierkasse5 Tipps zur Inbetriebnahme deiner Sicherheitseinrichtung

Die folgende fünf Schritte sind notwendig, um die gesetzeskonforme Sicherheitseinrichtung in deiner Registrierkassen gemäß der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Betrieb zu nehmen:

1. Beschaffung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit

Signaturkarten können über zugelassene Vertrauensdiensteanbieter oder deren Registrierungsstellen bezogen werden. Auch Kassenhändler bzw. Kassenhersteller können Registrierungsstellen sein.

Signaturerstellung auf USB-Stick

Signaturerstellung auf USB-Stick

Wichtig !
Vom Bundesministerium für Finanzen und vom Finanzamt bekommen Sie keine Signaturkarten. In Österreich sind derzeit folgende Unternehmen als Vertrauensdiensteanbieter zugelassen:

2. Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse

Die Ausstattung deiner Registrierkasse mit der Sicherheitseinrichtung (= Teil eins der Initialisierung) wird in den meisten Fällen in Form eines Softwareupdates durchgeführt. Das Softwareupdate wird dir von deinem Kassenhändler bzw. Kassenhersteller z.B. mittels USB-Stick oder über Internet zur Verfügung gestellt.
Bei in diesen Tagen erworbenen neuen Registrierkassen wird möglicherweise der erforderliche Manipulationsschutz bereits in der Kassensoftware vorhanden sein. Zum Abschluss der Initialisierung (Teil zwei) deiner Registrierkasse gehört auch die Herstellung der Verbindung zwischen Registrierkasse und Signaturkarte. Nimm dazu bitte Kontakt mit deinem Kassenhändler bzw. Kassenhersteller auf.

Wichtig – Datenerfassungsprotokoll

Vergesse nicht, die bis zur Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse aufgezeichneten Geschäftsvorfälle (im Datenerfassungsprotokoll) abzuspeichern und aufzubewahren.

3. Erstellung des Startbeleges

Um den manipulationssicheren Betrieb Ihrer Registrierkasse herzustellen, musst du unmittelbar nach der Initialisierung einen Startbeleg erstellen. Dazu musst du einen Geschäftsvorfall mit dem Betrag Null (0) in deiner Registrierkasse erfassen. Ob es für die Erstellung des Startbelegs auch noch andere Möglichkeiten gibt, klärst du bitte mit deinem Kassenhändler bzw. Kassenhersteller.

4. Registrierung über FinanzOnline

Die beschaffte Signaturkarte und die manipulationssichere Registrierkasse können (auch unabhängig voneinander) seit Ende August 2016 über FinanzOnline registriert werden. FinanzOnline stellt für die Registrierung Eingabemasken im (Dialogverfahren) und elektronische Übermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Registrierkassen mit Internetzugang können mit Softwarekomponenten ausgestattet werden, welche die zu registrierenden Daten mittels Web-Service direkt an FinanzOnline übertragen können. Dazu musst du als Unternehmer über einen eigenen FinanzOnline-Zugang verfügen oder es muss für dich von deinem Wirtschaftstreuhänder ein sogenannter Registrierkassen-Webservice-User eingerichtet worden sein. Bitte kläre die Möglichkeiten mit deinem Parteienvertreter oder mit deinem Kassenhändler bzw. Kassenhersteller.

Folgende Daten solltest du für die Registrierung von Signaturkarte und Registrierkasse in FinanzOnline bereithalten:

  • Art der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
  • Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikats
  • Ihrer Signaturkarte
  • Name Ihres Vertrauensdiensteanbieters
  • Kassenidentifikationsnummer Ihrer Registrierkasse
  • AES-Schlüssel Ihrer Registrierkasse

5. Prüfung des Startbeleges mittels BMF Belegcheck-App

Durch die Prüfung des Startbelegs mit Hilfe der BMF Belegcheck-App wird festgestellt, ob die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung deiner Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Mit der BMF Belegcheck-App kann der maschinenlesbare Code (QR Code) des Startbeleges und aller weiteren Belege des eigenen Unternehmens gescannt und geprüft werden. Bei dieser Prüfung werden Daten aus der Registrierung über FinanzOnline herangezogen, um die Gültigkeit der Signatur auf den Belegen deiner Registrierkasse feststellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung wird unmittelbar am Display deines Smartphones oder Tablets mit einem weißen Häkchen auf grünem Grund (korrekt) oder einem weißen X auf rotem Grund (fehlerhaft) angezeigt.
Wichtig
Vor der ersten Anwendung musst du die BMF Belegcheck-App durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der FinanzOnline-Registrierung freischalten. Die BMF Belegcheck-App zur Prüfung des Startbeleges steht seit Ende August 2016 auf der BMF-Homepage unter https://www.bmf.gv.at/kampagnen/Unsere-Apps.html zur Verfügung. Auch FinanzOnline bietet ein Web-Service zur Startbelegprüfung.

AchtungVorgehen bei Ausfall der Registrierkasse

Bei Ausfall oder Verlust deiner Registrierkasse musst du deine Geschäftsvorfälle auf einer anderen Registrierkasse erfassen. Ist das nicht möglich, musst du händische Belege erstellen und diese nacherfassen. Ist die Reparatur deiner Registrierkasse möglich und hat der Ausfall zu keiner Beschädigung der aufgezeichneten Daten geführt, kann der Betrieb deiner Registrierkasse nach der Fehlerbehebung fortgesetzt werden. Buchungen, die zur Fehlersuche dienen, sind als Trainingsbuchungen zu kennzeichnen. Ist eine Reparatur deiner Registrierkasse nicht möglich, oder wurden Ihre Daten im Datenerfassungsprotokoll beschädigt, musst du dein altes Datenerfassungsprotokoll sichern und deine Registrierkasse außer Betrieb nehmen. In solchen Fällen musst du eine neue Registrierkasse anschaffen und eine neuerliche Inbetriebnahme deiner Sicherheitseinrichtung vornehmen. Dauert der Ausfall der Registrierkasse länger als 48 Stunden, musst du Beginn und Ende des Ausfalls sowie eine allfällige Außerbetriebnahme jeweils binnen einer Woche über FinanzOnline melden. Vor dem laufenden Betrieb deiner reparierten oder neuen Registrierkasse musst du sämtliche Geschäftsvorfälle des Ausfallszeitraums nacherfassen. Die Bezugnahme auf deine Belegnummern der händisch erstellten Belege genügt, ein täglicher Sammelbeleg ist ausreichend. Bitte bewahre unbedingt deine händischen Aufzeichnungen auf!

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