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Cloud-Kassensystem mit TSE

Von: Christian JansenChristian Jansen
Letztes Update 15.11.2022 Lesezeit 2:24 Min.

Erstes cloudbasiertes Kassensystem mit BSI-Zertifizierung

Digitale Kassensysteme müssen seit Januar 2020 mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese Anforderung wird in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) festgelegt und soll die Manipulationssicherheit des Kassensystems garantieren.

Die Bundesdruckerei und die Deutsche Fiskal entwickelten eine zertifizierte Cloud-Anwendung, die alle Vorgaben der Kassensicherungsverordnung einwandfrei umsetzt.

Anwendung Fiskal-Cloud sichert digitale Kassensysteme ab

Die neue Cloud-Anwendung erhielt vor kurzem die Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

2019 wurden bereits die Technischen Schutzeinrichtungen auf Hardware-Basis von EPSON und Swissbit zertifiziert. Da die TSE-Umsetzung technologieoffen erfolgt, kann jeder Hersteller relevante Software beim BSI einreichen und zertifizieren lassen.

Die Zertifikate vergeben zur Zeit etwa sieben Prüfstellen (u. a. TÜV Informationstechnik GmbH, SRC Security Research & Consulting GmbH, Fraunhofer IOF). Die Bundesbehörde überwacht die Zertifikatevergabe an Systeme, die die hohen Anforderungen der Transaktionssicherheit umsetzen.

Jedes online-fähige Kassen- und Aufzeichnungssystem kann mit der cloudbasierten Lösung ausgerüstet werden. Der Vorteil für Händlerinnen und Händler besteht darin, dass die Daten mit Fiskal-Cloud gesetzeskonform erhoben und gespeichert werden. Die Anschaffung zusätzlicher preisintensiver Hardware ist nicht notwendig.

Die Cloud-Lösung ist eine besonders kostengünstige Variante, um die Anforderungen der KassenSichV im Handel umzusetzen.

Kassensysteme ohne Internetanbindung müssen ebenfalls mit einem TSE-System ausgestattet werden. In dem Fall wird ein Hardwaremodul in Form einer micro-SD-Karte als Speichermedium verwendet. Ein Sicherheitsmodul zur Protokollierung der Kasseneingaben ist Teil der online- und offline-Lösung.

Funktionsweise einer cloudbasierten TSE

Kassensysteme mit TSE sind mit einem Sicherheitsmodul ausgestattet, das sämtliche Eingaben protokolliert. Nachträgliche Manipulationen sind nicht möglich.

Die Protokolldaten werden mit gültiger elektronischer Signatur auf einem Speichermedium abgelegt. Die Daten müssen mindestens über den gesamten Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist verfügbar sein.

Die cloudbasierte Anwendung ist nutzbar, wenn das Kassensystem über eine Online-Anbindung verfügt. Über eine digitale Schnittstelle ist das Kassensystem dann mit dem zentralen Webservice verbunden.

Die Datenübertragung an Finanzbehörden erfolgt ebenfalls über diese Schnittstelle. Zusätzlich gibt es eine lokale Sicherheitskomponente (SMAERS).

Ist die BSI-zertifizierte Sicherheitskomponente auf dem Kassenrechner oder einem Rechner im Back-Office installiert, erfolgt die sichere, doppelt verschlüsselte Kommunikation mit dem cloudbasierten Webservice. Die Transaktionsdaten werden archiviert und verschlüsselt in der Cloud abgelegt.

Händlerinnen und Händler können jederzeit die eigenen Daten mit dem zugehörigen Schlüssel über die Schnittstelle abrufen. Um hohe Standards bei Datenschutz und Datensicherheit zu garantieren, werden die Protokolldaten auf Cloud-Servern in Deutschland archiviert.

Fällt die Internetverbindung einmal aus, sind gesetzeskonforme Offline-Funktionen verfügbar. Das Kassensystem ist bei technischen Störungen jederzeit nutzbar. Sobald die Internetverbindung wieder funktioniert, werden die Daten signiert und in der Cloud abgelegt.

Wer mehr zu den Spezifikationen und Eigenschaften eines sicheren Kassensystems erfahren möchte, wirft am besten einen Blick in die Technische Richtlinie TR-03153 des BSI.

Hintergrundinformationen zur TSE

Die Bonpflicht sorgt bereits ab dem 1. Januar 2020 für mehr Transparenz und Bürokratie im Einzelhandel. Die Regelung wurde vom stationären Einzelhandel und der Kundschaft stark kritisiert.

Ein Grund: Die großen Müllmengen aus belastetem Thermopapier sind wenig umweltfreundlich. Daher setzen viele Händlerinnen und Händler auf Kassenbons, die online ausgestellt werden.

Seit Januar 2020 ist die Ausrüstung von elektronischen Kassensystemen mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) verpflichtend.

Für den Übergang galt eine Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums. Der Einzelhandel hatte bis zum 30. September 2020 Zeit, die eigene Kasse mit einer TSE auszurüsten. In einigen Bundesländern wie Bremen ermöglicht eine Fristverlängerung Aufschub. Für nicht nachrüstbare Kassensysteme, die zwischen November 2010 und Dezember 2019 angeschafft wurden, gilt eine Zusatzregelung. In dem Fall bleibt für die TSE-Nachrüstung Zeit bis zum 31. Dezember 2022.

Die TSE zeichnet sämtliche Transaktionen im Einzelhandel manipulationssicher auf. Umsatzsteuerbetrug durch Tricks an Kassensystemen will das Bundesfinanzministerium mit der Regelung verhindern. Die Kosten einer zertifizierten TSE liegen bei etwa 250 Euro und müssen von den Händlerinnen und Händlern selbst getragen werden.

 

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Top image: Robert Bye | Unsplash

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